Telematikinfrastruktur 2020 – wie geht es weiter?

Telematikinfrastruktur 2020 - wie geht es weiter?

Mittlerweile ist ein Großteil der Arzt- und Psychotherapiepraxen an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen. Wie geht es nun weiter?

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt steht mit dem Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) nur eine TI-Anwendung zur Verfügung. Das soll sich 2020 ändern. Allerdings ist die Nutzung der weiteren Anwendungen, wie z. B. jene des elektronischen Notfalldatenmanagements (NFDM) oder des elektronischen Medikationsplans, an ein Software-Update der bereits vorhandenen Konnektoren gebunden. Derzeit verfügt alleinig die CompuGroup Medical (CGM) über ein durch die gematik zertifiziertes Funktionsupdate. Die weiteren Hersteller folgen voraussichtlich in den kommenden Monaten. Welche Neuerungen nach dem Konnektor-Update zur Verfügung stehen sollen, ist in der folgenden Tabelle zusammengefasst.

FaktenStatus
Elektronischer Medikationsplan (eMP)
  • Basiert auf dem bundeseinheitlichen Medikationsplan (2016), wird auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)gespeichert
  • Patienten, die mindestens drei systemisch wirksame Medikamente dauerhaft und gleichzeitig einnehmen müssen, haben Anspruch auf eMP
  • Freiwillige Anwendung (bedarf der Einwilligung durch Patienten)
  • Für den eMP ist die QES vorgeschrieben
  • Feldtests in Q1 2020 in Westfalen-Lippe geplant.
  • Nach erfolgreichem Abschluss bundesweiter Rollout der Anwendungen
Elektronisches Notfalldatenmanagement (NFDM)
  • Notfallrelevante Patientendaten (Allergien, Vorerkrankungen etc.) können auf der eGK gespeichert und im Akutfall durch den Arzt abgerufen werden.
  • Einwilligung durch Patienten vorausgesetzt
  • Für das NFDM ist die QES vorgeschrieben
Qualifizierte elektronische Signatur
  • Voraussetzung für die QES ist das Vorliegen eines elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) sowie eines angepasstes Praxisverwaltungssystems
  • HBA: eindeutige Identifikation des Arztes
  • Steht mit dem Update zum E-Health-Konnektor zur Verfügung
Kommunikationsdienst der Leistungserbringer (KOM-LE)
  • Sektorenübergreifender, sicherer Kommunikationsdienst
  • Künftig sollen eArztbriefe mit QES über diesen Weg geschrieben bzw. verschickt werden
  • Technische Spezifikationen liegen vor, derzeit aber noch kein zugelassener Anbieter

Quelle: KBV – Neue Anwendungen: Was sich 2020 in der IT ändert

 

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