Die KBV hat sich gemeinsam mit den Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) auf eine Lösung zur Finanzierung der ermächtigten Ärzte und Einrichtungen verständigt. Bis zum 31.12.2020 übernehmen die Kassenärztlichen Vereinigungen die Kosten für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI), danach erfolgt die Erstattung durch die DKG.
Allerdings gilt die Finanzierungsvereinbarung nur für Ermächtigte, deren Praxis bereits an die TI angeschlossen ist, sowie für Mediziner, die den Anschluss im vergangenen Jahr beauftragt haben. Zudem wurde die TI-Finanzierungvereinbarung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband rückwirkend zum 1.1.2019 angepasst.
Eine Verzichtserklärung, wie sie bei den Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) oder anderen Einrichtungen im Raum stand, muss nicht abgegeben werden. Die Erstattung der MVZ läuft ausschließlich über die KVen. Für andere ermächtigte Einrichtungen übernimmt die DKG die Kosten und das unabhängig davon, ob diese Teil einer Krankenhaus-IT sind.
Quelle: KBV – TI-Finanzierung: Erstattung der Kosten für Ermächtigte geregelt
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