Die Videosprechstunde ist mittlerweile fester Bestandteil der Regelversorgung. Nun sind die virtuellen Sprechstunden auch im Rahmen des Terminangebots der Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) buchbar. Dies gilt für Versicherte und Leistungserbringer gleichermaßen.
Ärzte und Psychotherapeuten können über eine kostenlose Software nicht nur freie Termine bei den Terminservicestellen (TSS) melden, sondern in dringenden Fällen für Patienten eine Videosprechstunde bei einem ärztlichen Kollegen buchen. Über die TSS war dies bislang nur für Konsultationen in Arztpraxen möglich.
GKV-Versicherte, die eine virtuelle Sprechstunde vereinbaren wollen, können dies über die Website (116117-termine.de), die App oder die Terminhotline der TSS tun.
Höhere Zuschläge für Terminvermittlung gelten auch für Videosprechstunden
Anfang 2023 wurden die Zuschläge zur Terminvereinbarung durch die TSS angehoben, nachdem die Neupatientenregelung durch den Gesetzgeber gestrichen worden war. Danach erhalten Ärzte und Psychotherapeuten für alle Untersuchungen und Behandlungen im Arztgruppenfall eine Vergütung in voller Höhe. Zusätzlich wird bei Durchführung einer Videosprechstunde ebenso der extrabudgetäre, wartezeitabhängige Zuschlag zur Versicherten-, Grund- bzw. Konsiliarpauschale ausgezahlt. Damit besteht hinsichtlich der Vergütungsperspektive kein Unterschied zur ortsgebundenen Terminvermittlung.
Kommentar:
Die Vermittlung von Videosprechstunden durch die TSS ist ein logischer und notwendiger Schritt, um diese langfristig in der ambulanten Versorgung zu etablieren. Insgesamt soll die Telemedizin in der Gesundheitsversorgung fokussiert werden. Dazu wird nicht nur die Leistungsbegrenzung der Videosprechstunde vollständig aufgehoben, sondern weitere telemedizinische Leistungen durch z.B. Apotheken erbracht – Stichwort assistierte Telemedizin.
Quelle: KBV – 116117 Terminservice: Freie Termine für Videosprechstunden jetzt online melden