TFA-Tarifabschluss 2025: Gehalt und Ausbildungsvergütung steigen

TFA-Tarifabschluss 2025: Gehalt und Ausbildungsvergütung steigen

Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte e. V. (bpt) und der Verband medizinischer Fachberufe e. V. (vmf) haben sich nach drei Verhandlungsrunden auf einen neuen Gehaltstarifvertrag sowie einen neuen Manteltarifvertrag verständigt. Beide Vereinbarungen wurden von den großen Tarifkommissionen bestätigt und sind zum 1.6.2025 in Kraft getreten.

Die Tarifgehälter TFA stiegen ab 1. Juni wie folgt:

  • Tätigkeitsgruppe I (TG I): + 300 € brutto je Monat
  • Tätigkeitsgruppe II (TG II): + ca. 336 € brutto je Monat
  • Tätigkeitsgruppe III (TG III): + ca. 366 € brutto je Monat

Mit der Tarifgruppe IV wurde eine neue Vergütungsstufe für TFA mit leitungsbezogenen Aufgaben eingeführt. Diese liegt um 32 % über der Einstiegsgruppe TG I und setzt mindestens 400 Stunden anerkannter Fort- und Weiterbildungen gemäß Berufsbildungsgesetz voraus.

Darüber hinaus wurden die Ausbildungsvergütungen wie folgt angepasst:

  • 1. Ausbildungsjahr: 900 € monatlich
  • 2. Ausbildungsjahr: 1.000 € monatlich
  • 3. Ausbildungsjahr: 1.100 € monatlich

Der neue Gehaltstarifvertrag gilt bis zum 31.1.2026 mit achtmonatiger Nachwirkungsdauer und bringt eine durchschnittliche Gehaltssteigerung von rund 5 % über alle Berufsjahre und Tätigkeitsgruppen hinweg – ergänzt durch rechtlich bedingte Anpassungen im Manteltarifvertrag, etwa zur Überstundenvergütung, Rufbereitschaft und verbesserten Sonderzahlungen.

 

Kommentar:

Während die steigenden Gehälter einerseits zu einer höheren finanziellen Belastung für Tierarztpraxen führen, setzen die neuen Tarifverträge für TFA vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels wichtige Impulse: Wie eine Umfrage aus dem Jahr 2024 zeigt, sind eine gerechtere Vergütung von Zusatzqualifikationen, die Förderung von Fort- und Weiterbildung und Aufstiegsmöglichkeiten in höhere Tätigkeitsgruppen zentrale Anliegen der Berufsgruppe. Der neue Gehaltstarifvertrag und der Manteltarifvertrag kommen diesen Forderungen entgegen: Die aktuelle Gehaltserhöhung sowie die Einführung einer höherwertigen Tarifgruppe sorgen für eine bessere Honorierung qualifizierter Leistungen und schaffen klare Karriereperspektiven. Zusätzlich steigern angehobene Ausbildungsvergütungen die Attraktivität des Berufs für Nachwuchskräfte. Neue Regelungen zur Überstunden- und Bereitschaftsdienstvergütung tragen zu verbesserten Arbeitsbedingungen und größerer Wertschätzung bei, während die Anerkennung von Ausbildungszeiten die soziale Absicherung stärkt.

Quellen:

Autor Antonia Leonhard
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