TI: Absenkung der Konnektorenpauschale abgewendet

TI: Absenkung der Konnektorenpauschale abgewendet

Die bislang geltenden Pauschalen für die Beschaffung der, zur Anbindung der Praxen an die Telematik-Infrastruktur (TI) benötigten, Komponenten bleiben bis Jahresende bestehen. Dies ist das Ergebnis der Nachverhandlungen zwischen KZBV und GKV-Spitzenverband. Die sogenannte „Konnektorenpauschale“ wird erst zum 1.1.2020 abgesenkt und nicht bereits zum 1.7.2019, wie ursprünglich vorgesehen.

Die aktuell getroffene Finanzierungsvereinbarung sieht folgende Förderungen für die TI-Ausstattung vor:

Standard-ErstausstattungspaketPauschale bis 31.12.2019Pauschale ab 1.1.2020
E-Health-Konnektor

1.547 €

1.380 €

Stationäres E-Health-Kartenterminal

435 €

535 €

Komplexitätszuschlag für Standorte mit 4 - 6 Zahnärzten

230 €

entfällt

Komplexitätszuschlag für Standorte mit 7 und mehr Zahnärzten

460 €

entfällt

TI-Startpauschale

900 €

900 €

Pauschale für mobiles Kartenterminal der Ausbaustufe 2

356 €

356 €

Die für 2019 geltende Pauschale wird auch für Konnektoren gewährt, die nach dem 31.12.2019 erstmalig genutzt werden, sofern sie vor dem 1.10.2019 bestellt worden sind.

Standard-BetriebspaketPauschale bis 31.12.2019Pauschale ab 1.1.2020
Monatliche Betriebskostenpauschale

83 €

83 €

Pauschale Betriebskosten Smartcard SMC-B (Einmalzahlung für 5 Jahre)

450 €

465 €

Pauschale Betriebskosten Smartcard HBA (hälftig, Einmalzahlung für 5 Jahre)

233 €

233 €

Auch im ärztlichen Bereich haben KBV und GKV-Spitzenverband eine vergleichbare Einigung erzielt.

Quellen:

 

 

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