Die bislang geltenden Pauschalen für die Beschaffung der, zur Anbindung der Praxen an die Telematik-Infrastruktur (TI) benötigten, Komponenten bleiben bis Jahresende bestehen. Dies ist das Ergebnis der Nachverhandlungen zwischen KZBV und GKV-Spitzenverband. Die sogenannte „Konnektorenpauschale“ wird erst zum 1.1.2020 abgesenkt und nicht bereits zum 1.7.2019, wie ursprünglich vorgesehen.
Die aktuell getroffene Finanzierungsvereinbarung sieht folgende Förderungen für die TI-Ausstattung vor:
Standard-Erstausstattungspaket | Pauschale bis 31.12.2019 | Pauschale ab 1.1.2020 |
---|---|---|
E-Health-Konnektor | 1.547 € | 1.380 € |
Stationäres E-Health-Kartenterminal | 435 € | 535 € |
Komplexitätszuschlag für Standorte mit 4 - 6 Zahnärzten | 230 € | entfällt |
Komplexitätszuschlag für Standorte mit 7 und mehr Zahnärzten | 460 € | entfällt |
TI-Startpauschale | 900 € | 900 € |
Pauschale für mobiles Kartenterminal der Ausbaustufe 2 | 356 € | 356 € |
Die für 2019 geltende Pauschale wird auch für Konnektoren gewährt, die nach dem 31.12.2019 erstmalig genutzt werden, sofern sie vor dem 1.10.2019 bestellt worden sind.
Standard-Betriebspaket | Pauschale bis 31.12.2019 | Pauschale ab 1.1.2020 |
---|---|---|
Monatliche Betriebskostenpauschale | 83 € | 83 € |
Pauschale Betriebskosten Smartcard SMC-B (Einmalzahlung für 5 Jahre) | 450 € | 465 € |
Pauschale Betriebskosten Smartcard HBA (hälftig, Einmalzahlung für 5 Jahre) | 233 € | 233 € |
Auch im ärztlichen Bereich haben KBV und GKV-Spitzenverband eine vergleichbare Einigung erzielt.
Quellen:
- KZBV
- zm-online: Absenkung der Konnektorenpauschale ist vom Tisch
- dzw: Neue Regelung der Konnektorenpauschale
Unser Kommentar/Praxistipp ist nur für ATLAS MEDICUS® Kunden ersichtlich.