TI-Atlas zeigt Stand der Digitalisierung im Gesundheitswesen

TI-Atlas zeigt Stand der Digitalisierung im Gesundheitswesen

„TI-Readiness“ bei Zahnarztpraxen am höchsten

Die gematik befragt regelmäßig Apotheken, Arztpraxen, Krankenhäuser, Psychotherapiepraxen und Zahnarztpraxen zum Umsetzungsstand der Telematik-Infrastruktur (TI), zuletzt im November 2022. Dabei zeigten sich deutliche Fortschritte gegenüber der letzten Befragung. Voraussetzung für die Einstufung „voll TI-ready“ ist ein vorhandener TI-Anschluss, ein Heilberufsausweis sowie mindestens eine installierte TI-Anwendung. Am besten vorbereitet zeigten sich bei der jüngsten Umfrage die Zahnärzte, von denen inzwischen 99% an die TI angeschlossen und 81% „voll TI ready“ sind (siehe Abb. 1).

Abb. 1: TI-Readiness im Vergleich

TI-Readiness im Vergleich

Voll-TI-ready: TI-Anschluss, einsatzbereiter Konnektor und Heilberufeausweis vorhanden, ≥ eine TI-Anwendung installiert
Semi-TI-ready: TI-Anschluss und einsatzbereiter Konnektor vorhanden, aber noch kein voll einsatzbereiter Heilberufeausweis oder keine TI-Anwendung installiert
Eingeschränkt TI-ready: TI-Anschluss zwar vorhanden, aber Konnektor nicht voll funktionsfähig

Quelle: Gematik/TI-Atlas, Ergebnisse der Befragung vom 4. Quartal 2022

 

Kommentar:

TI-Readyness in 2022 bei allen Fachgruppen deutlich verbessert

In 2022 haben alle Fachgruppen deutliche Fortschritte bei der Umsetzung der TI gemacht. Inzwischen verfügen 99% der Apotheken und Zahnarztpraxen, 98% der Krankenhäuser und 97% der Arztpraxen über einen TI-Anschluss. Von den Psychotherapiepraxen erfüllen allerdings immer noch 9% diese grundlegende Voraussetzung nicht. Am besten vorbereitet zeigt sich die ohnehin als technikaffin geltende Fachgruppe der Zahnärzte, die ihre „Voll-TI-Readyness“ in 2022 signifikant von 56 auf 81% verbessern konnten. Die Apotheken und die Arztpraxen steigerten ihre volle TI-Readiness ebenfalls deutlich von jeweils 43 auf immerhin 75 bzw. 74%. Am schlechtesten ist der TI-Umsetzungsstand bei den Krankenhäusern. Hier sind nicht einmal ganz die Hälfte voll TI-ready.

eRezept, eAU, ePA und EBZ als Treiber

Haupttreiber für die deutlichen Fortschritte bei der TI-Readyness dürften Vorgaben zur freiwilligen oder verpflichtenden Umsetzung bei verschiedenen TI-Anwendungen sein:

  • Bereits seit dem 1.9.2022 müssen Apotheken in der Lage sein, eRezepte anzunehmen. Ambulante Praxen können eRezepte ausstellen, sobald sie dazu in der Lage sind. Vertragszahnärzte in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe müssen seit Anfang 2023 verpflichtend das eRezept anbieten. Die anderen kassenzahnärztlichen Regionen sollen im Laufe des Jahres 2023 folgen. Bei den Vertragsarztpraxen wurde der Rollout zur verpflichtenden Teilnahme aufgrund von Problemen zwischenzeitlich ausgesetzt. Aktiv genutzt wurde das eRezept im November 2022 von 69% der Apotheken, aber lediglich von 5% der Arztpraxen und 3% der Krankenhäuser. Von den Zahnarztpraxen waren immerhin bereits 16% in der Lage, eRezepte auszustellen.
  • Bei der eAU endete zum Jahresende 2022 die Übergangsfist. Seit Anfang 2023 ist die Teilnahme verpflichtend. Wichtigste Grundvoraussetzung für die eAU ist der Kommunikationsdienst KIM, der die sichere elektronische Übermittlung von Dokumenten über die TI ermöglicht. Im November 2022 wurde KIM erst von knapp drei Viertel der Praxen genutzt.
  • Die elektronische Patientenakte (ePA) muss bereits seit dem 1.1.2021 allen gesetzlich Versicherten von deren Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden. Inzwischen sind alle Vertragsarztpraxen grundsätzlich dazu verpflichtet, die für die ePA-Nutzung notwendigen Komponenten installiert zu haben. Bei der ePA gab es in 2022 zudem weitere Verbesserungen. So müssen Impfausweis, Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder und auch das Zahnbonusheft inzwischen auf der ePA gespeichert werden können. Zuletzt verfügten zwar bereits knapp die Hälfte der Arzt- und Zahnarztpraxen über das TI-Modul für die ePA, aktiv genutzt wurde es jedoch lediglich von 7 bzw. 5%.
  • Bei den Zahnärzten wurde das herkömmliche Genehmigungsverfahren für Behandlungspläne auf das digitalbasierte Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte (EBZ) umgestellt. Das EBZ ist seit dem 1.1.2023 verpflichtend. Nähere Infos zum EBZ finden Sie in unserer News vom 19.8.2022.

Nutzung von TI-Anwendungen hapert häufig an fehlender Kenntnis bei Bevölkerung

Wie die jüngste Umfrage zum TI-Atlas belegt, sind 80% der Bevölkerung bereit, digitale Angebote im Gesundheitswesen, wie die Speicherung der Notfalldaten oder den e-Medikationsplan zu nutzen. Allerdings wird die Nutzung durch fehlende Information der Bevölkerung ausgebremst. So kennen beispielsweise nur 13% diese beiden TI-Anwendungen.

Quelle: gematik – TI-Atlas 2022

Verena Heinzmann
Autor Verena Heinzmann
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