TSVG: Neue Kompetenzen für die Terminservicestellen (TSS)

TSVG: Neue Kompetenzen für die Terminservicestellen (TSS)

Das am 13. März vom Bundestag beschlossene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sieht für die TSS künftig neue Aufgaben vor. Sie sollen ab dem 1.1.2020 als „Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle“ durchgängig 24 Stunden am Tag / 7 Tage pro Woche unter der Nummer des ambulanten Notdienstes (116117) sowie online oder per App erreichbar sein. Je nach Bedarf vermitteln sie die Patienten in Akutfällen an eine geöffnete Arztpraxis, eine Bereitschaftsdienstpraxis, eine Notfallambulanz an einem Krankenhaus bzw. an eine Portalpraxis oder leiten den Anrufer an die Notrufzentrale (112) weiter. Der Terminvermittlungsservice umfasst künftig Termine bei Fachärzten, psychologischen Psychotherapeuten sowie bei Haus- und Kinderärzten. Ferner unterstützen die TSS bei der Suche nach einem dauerhaft versorgenden Haus- oder Kinder-/Jugendarzt. Die Vierwochenfrist gilt auch für Termine für Kindervorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen). Die maximale Wartezeit auf eine dringend erforderliche psychotherapeutische Akutbehandlung beträgt 14 Tage.

Quellen:

 

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