Insgesamt ist das Lohnniveau in der Pflege in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Zurückzuführen ist diese Entwicklung auch auf die Anhebung des Pflegemindestlohns, die Anpassungen der Tarifgehälter, aber auch den Wettbewerb um die Fachkräfte. Eine bundeseinheitliche Tarifbindung in der Altenpflege fehlte bislang. Seit September 2022 sind ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen jedoch gesetzlich verpflichtet, die Höhe der Pflegegehälter einem regionalen Tarifvertrag anzugleichen. Insgesamt lag das durchschnittliche Bruttogehalt für vollzeitbeschäftigte Pflegefachkräfte in 2024 bei 4.275 €. Je nach Art der Einrichtung ergeben sich allerdings Gehaltsunterschiede. So verdienten Pflegefachkräfte in der stationären Pflege im Mittel 48 € mehr als die Kollegen in den ambulanten Pflegediensten. Ein noch höheres Gehalt konnten Fachkräfte in Krankenhäusern mit einem Bruttoentgelt von 4.409 € erzielen. Grundsätzlich ist jedoch eine Verringerung der Entgeltdifferenzen sowohl zwischen der Kranken- und Altenpflege als auch zwischen dem ambulanten und stationären Pflegesektor zu beobachten. Dies zeigt sich auch in den Zuwachsraten der Entgelte in der ambulanten Pflege. So sind die Entgelte für ambulant tätige Pflegefachkräfte zwischen 2019 und 2024 um rund 48 % angestiegen und lagen im Jahr 2024 durchschnittlich bei 4.076 €. Die Entgeltentwicklung fiel damit stärker aus als bei Pflegefachkräften in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen.
Kommentar:
Die Verbesserung der Vergütung professionell Pflegender war und ist ein wichtiger Schritt, um Fachkräfte im Beruf zu halten und die Pflegebranche für den Nachwuchs attraktiver zu machen. Gleichzeitig ist die Höhe der Vergütung nicht der allein entscheidende Faktor bei der Berufswahl. Ebenso spielen Aspekte wie gesellschaftliche Anerkennung, flexible Arbeitsbedingungen sowie Entwicklungs- und Karriereperspektiven eine wichtige Rolle. Gleichwohl bleibt das Vergütungspotenzial ein zentraler Hebel.
Vor diesem Hintergrund dürften auch die im Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) enthaltenen Vorschläge zur zukünftigen Ausgestaltung der tariflichen Entlohnung in der Pflege für Diskussionen sorgen. Zur Begrenzung des Anstiegs der Eigenanteile sieht der Gesetzgeber vor, die Vorgaben zur tariflichen Entlohnung im Zulassungs- und Vergütungsrecht des SGB XI für einen Zeitraum von vier Jahren auszusetzen. Lohnsteigerungen sollen in dieser Zeit weiterhin entsprechend der gesamtwirtschaftlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung sowie oberhalb der erwarteten Inflationsrate möglich sein. Noch ist allerdings nichts sicher.
Ob und in welcher Form die vorgeschlagenen Regelungen tatsächlich umgesetzt werden, ist daher noch offen. Ebenso bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen eine solche Neuregelung langfristig auf die Vergütungsentwicklung in der Pflege haben wird. Unabhängig davon werden die Personalkosten auch künftig maßgeblich durch das Verhältnis von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt mitbestimmt werden.
Quellen: