Überraschender Stopp für telefonische AU?

Überraschender Stopp für telefonische AU?

Seit dem 20.4.2020 setzt eine Krankschreibung wieder eine körperliche Untersuchung durch den Arzt voraus. Dies geht aus einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vom vergangenen Freitag hervor. Damit hob der G-BA die befristete Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit bei leichten Atemwegsbeschwerden wieder auf (vgl. News vom 13.3.2020 und vom 31.3.2020).

Zur Begründung verwies der G-BA auf die inzwischen erreichte Abschwächung der Dynamik der Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Er sieht in der Aufhebung der Sonderregelung keine Gefahr einer Erhöhung des Infektionsrisikos für Patienten und Ärzte. Das Gremium weist jedoch darauf hin, dass Versicherte bei typischen COVID-19-Symptomen, nach Kontakt zu COVID-19-Patienten und bei unklaren Symptomen von Infektionen der oberen Atemwege zunächst telefonischen Kontakt zur Arztpraxis aufnehmen sollen.

Pressemitteilungen zufolge wird nun der G-BA nach heftiger Kritik von Ärztevertretern und Hausärzten seine Entscheidung offenbar revidieren. Damit soll die Tele-AU vorerst vermutlich bis zum 4.5.2020 weiterhin möglich sein. Allerdings werden Krankschreibungen nur noch für maximal eine Woche möglich sein. Eine einmalige Verlängerung ist erlaubt.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss – Krankschreibungen setzen wieder eine ärztliche Untersuchung voraus

 

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