Ärzte empfinden die bürokratischen Regelungen und Vorschriften momentan als größte Herausforderung im beruflichen Alltag. Dies geht aus dem aktuellen Medscape Gehaltsreport 2023 hervor. Der Umfrage zufolge stuften 38% der Ärzte die bürokratische Belastung noch vor der Arbeitsüberlastung als größte Herausforderung ein (vgl. Abb.).
Abb. Die größten Herausforderungen im Praxisalltag
Quelle: Medscape Gehaltsreport 2023 Grafik: REBMANN RESEARCH
Trotz dieser Hindernisse hat bei mehr als einem Drittel (38%) der Befragten die Motivation zum Befragungszeitpunkt im Vergleich zum Beginn ihrer Karriere als Arzt nicht gelitten. 34% berichteten von leichteren und 27% von starken Motivationseinbußen. 2% waren laut Umfrage noch „nie besonders motiviert“. Immerhin 88% der Ärzte sind unter den gegebenen Rahmenbedingungen mit ihrer Tätigkeit „zufrieden“ – darunter 29% sogar „sehr zufrieden“. Lediglich 4% bezeichnen sich als „unzufrieden“, nur 1% ist „sehr unzufrieden“.
Kommentar:
Von einem Abbau der Bürokratie in den Praxen würden nicht nur Ärzte, Patienten und auch die Krankenkassen profitieren, sondern auch wichtige Signale für den vertragsärztlichen Nachwuchs ausgehen. Doch trotz wiederholter Absichtserklärungen von Politik und Selbstverwaltung steigen die bürokratischen Anforderungen von Jahr zu Jahr. Auch die Digitalisierung, die großes Entlastungspotenzial hat, sorgt momentan eher für zeitaufwendigere als für zeitsparende Prozesse in den Praxen. Hoffnung besteht nun in Form des geplanten Bürokratieabbaugesetzes. Dem Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums vom 30.9.2023 zufolge sind für den ambulanten (zahn-)ärztlichen Bereich folgende Ansatzpunkte für eine Entbürokratisierung geplant:
- Ärztliche Bescheinigung bei der Erkrankung eines Kindes für Anspruch auf Krankengeld künftig erst ab dem 4. Tag (statt 1. Tag) notwendig
- Zusammenlegung verschiedener bisher getrennter Register (Ärzte-ZV und Zahnärzte-ZV) und Vereinfachung der Regelungen zum Antragsverfahren für die Eintragung ins A/Z-Register und für die Zulassung (Ärzte-ZV und Zahnärzte-ZV)
- Möglichkeit der elektronischen Beantragung der vertragsärztlichen Zulassung
- Elektronisches Versenden der (bislang papiergebundenen) Unterlagen für Sitzungen des Zulassungsausschusses
- Verlängerung des Zeitraums für genehmigungsfreie Vertretungen
- Erhöhungen der Bagatellgrenzen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen (ärztliche Leistungen sowie verordnete Arzneimittel und Heilmittel) und jener für die Beantragung von Abrechnungsprüfungen
- Verkürzung der Ausschlussfrist für die Festsetzung von Beratungen wegen unwirtschaftlicher Verordnungen (z.B. bei Überschreitung des Richtgrößenvolumens) auf 2 Jahre (gegenwärtig 4 Jahre)
- Möglichkeit der Teilnahme an Sitzungen der Beschwerdeausschüsse (Wirtschaftlichkeitsprüfungen) per Videokonferenz
- Vollständige Digitalisierung der vertragsärztlichen Überweisungen (Übertragung mittels KIM = Kommunikation im Medizinwesen)
- Verringerung der Zahl der Verordnungsformulare, die nicht in der Vordruckvereinbarung des Bundesmantelvertrags-Ärzte vorgesehen sind
- Reduzierung der Zahl der kassenindividuellen Vordrucke für bestimmte Sachverhalte
- Abschaffung des zweistufigen Antragsverfahrens bei der psychotherapeutischen Kurzzeittherapie
- Vereinfachung oder Verzicht auf den Konsiliarbericht bei in die Psychotherapie zu überweisenden Patienten