In Westfalen-Lippe liegt der durchschnittliche Honorarumsatz (GKV + Privat) je niedergelassenem Augenarzt bei rund 700.000 Euro und damit so hoch wie in keiner anderen KV-Region. Dies geht aus einer Auswertung des Atlas Medicus Marktatlas für das Jahr 2022 hervor. Im Vergleich zum Bundesdurchschnitt erzielen die Fachgruppenvertreter in Westfalen-Lippe ein Einnahmeplus von mehr als 20%. Der Abstand zu den Kollegen in Brandenburg, die sich im bundeweiten Vergleich mit dem geringsten Durchschnittwert (rund 436.000 Euro) begnügen müssen, liegt sogar bei mehr als dem 1,6-fachen. Der detaillierte Blick auf die Regionalkarte zeigt, dass es auch innerhalb der KV-Region Westfalen-Lippe zu teilweise größeren Abweichungen beim durchschnittlichen augenärztlichen Umsatz kommen kann (vgl. Abb.).
Abb. Durchschnittlicher Umsatz der Augenärzte in Westfalen-Lippe – Abweichungen vom Durchschnitt der Region in Prozent
Quelle: ATLAS MEDICUS® Marktatlas 2023
10 Landkreise knacken die Marke von einer dreiviertel Million Euro
In 10 Landkreisen erreichen die Einnahmen Durchschnittwerte von über einer dreiviertel Million Euro (vgl. Tab.). Spitzenreiter sind die Augenärzte im Landkreis Olpe mit einem Durchschnittswert von über 795.000 Euro.
Tab. Top-10-Regionen, durchschnittlicher Umsatz je Augenarzt 2022 (gerundet)
Durchschnittlicher Umsatz der Augenärzte in Westfalen-Lippe – Abweichungen vom Durchschnitt der Region in Prozent
Ranking | Landkreis | Umsatzpotenzial in € |
---|---|---|
1 | Olpe, LK | 795.368,00 |
2 | Märkischer Kreis, LK | 787.003,00 |
3 | Hochsauerlandkreis, LK | 785.491,00 |
4 | Warendorf, LK | 785.227,00 |
5 | Soest, LK | 783.202,00 |
6 | Höxter, LK | 776.164,00 |
7 | Gütersloh, LK | 774.244,00 |
8 | Lippe, LK | 773.211,00 |
9 | Rechklinghausen, LK | 754.585,00 |
10 | Minden-Lübbecke, LK | 753.135,00 |
Quelle: ATLAS MEDICUS® Marktatlas 2023
Mit durchschnittlichen Werten von weniger als 630.000 Euro bilden die kreisfreien Städte Bochum, Bielefeld, Münster, Dortmund und Gelsenkirchen die Schlusslichter im Augenarzt-Umsatzvergleich in Westfalen Lippe.
Kommentar:
Honorarumsatz entspricht nicht dem Gewinn
Praxisinhaber müssen aus ihrem Honorarumsatz alle laufenden Praxiskosten u.a. für Personal, Mieten, Darlehenszinsen und Abschreibungen finanzieren. Dabei ist für Augenärzte in Westdeutschland von einem Gesamtkostenanteil (einschließlich Abschreibungen für Abnutzung) von rund 45% des Umsatzes auszugehen. Von den verbleibenden 55% sind eventuelle Tilgungsleistungen für Praxiskredite sowie die Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung, Altersversorgung etc. und die Einkommenssteuer zu begleichen.
Hinweis: Bei allen angegebenen Werten handelt es sich um eine Durchschnittsbetrachtung. Je nach Größe, Ausrichtung/Spezialisierung der Praxis, können die tatsächlichen Ergebnisse deutlich von den Durchschnittswerten abweichen.
Quellen: