Unfallversicherung: Ärztehonorare steigen um 3%

Unfallversicherung: Ärztehonorare steigen um 3%

Seit dem 1. Oktober sind die ärztlichen Honorare in der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ) gestiegen. Nachdem 2017 bereits eine Anhebung der Honorare um 8% erfolgte, wird nun mit der Erhöhung um weitere 3% die zweite Stufe der 2017 beschlossenen linearen Gebührenerhöhung von insgesamt 18% umgesetzt. Jeweils zum 1.10.2019 bzw. 2020 sind weitere Steigerungen von jeweils 3% vorgesehen. Dabei erfolgen die Erhöhungen basiswirksam, sodass die Steigerung insgesamt 18% beträgt.

Vor allem jene Leistungen, die bereits in den vorausgegangenen Jahren spürbar erhöht wurden, fallen nicht unter die Erhöhung (z.B. Gutachtergebühren, Schreibgebühren, Gebühren für die Hautkrebsbehandlung, Zuschläge für das ambulante Operieren und für ambulante OP-Leistungen).

Die neue Gebührenordnung ist unter http://www.kbv.de/media/sp/UV_GOAE.pdf abrufbar.

Quelle: KBV – Unfallversicherung: Honorarsteigerung

 

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