Eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte? Noch in diesem Jahr könnte dies Realität werden. Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) wurde im vergangenen Jahr die tarifgebundene Entlohnung in der Pflege festgelegt. So dürfen die Pflegekassen ab September 2022 nur noch Versorgungsverträge mit solchen Einrichtungen abschließen, die eine Tarifbindung nachweisen können.
Optionen für die Pflegeeinrichtungen ohne bisherigen Tarifvertrag
Pflegeanbieter, die noch nicht nach Tarif bezahlen, haben folgende Möglichkeiten zur Umsetzung der Rechtsvorschrift:
- Die Pflegeeinrichtungen übernehmen einen bestehenden Pflegeflächentarifvertrag oder vergüten nach einem Pflegehaustarifvertrag einer anderen Einrichtung in ihrer Region.
- Alternativ können sich die Arbeitgeber an der ermittelten durchschnittlichen Entlohnung der jeweiligen Beschäftigtengruppe in ihrem Bundesland orientieren. Diese ist der Erhebung des AOK-Bundesverbands zu entnehmen (siehe Grafik).
Noch bis Ende Februar sind alle Pflegeeinrichtungen gesetzlich verpflichtet, die Landesverbände der Pflegekassen zu informieren, an welchem Tarifvertrag sie bereits teilnehmen oder welche tarifliche Vereinbarung zukünftig für sie gelten soll. Laut der AOK werden aber auch Meldungen bis Ende März berücksichtigt.
Abb. Bundesweite Tariflöhne in der Langzeitpflege, AOK Bundesverband (eigene Darstellung)
Kommentar:
Derzeit liegt der durchschnittliche Stundenlohn der tarifgebundenen Einrichtungen im Bundesgebiet bei 18,95 €. Regionale Lohnunterschiede zeigen sich auch hier: So erhielten Pflege- und Betreuungskräfte im Osten im Mittel 17,98 Euro pro Stunde, wohingegen im Westen mit 20,19 Euro deutlich mehr gezahlt wurde. Die bundesweite Anpassung der Pflegelöhne ist umso wichtiger, da bislang lediglich ein Drittel der Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen nach Tarif bezahlt wurden. Mit der Umsetzung des GVWG wird sich das ändern. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob die bessere Entlohnung die Personallücke in der Pflege sichtbar reduzieren kann.
Quellen:
- AOK – Bundesweite Übersicht der regional üblichen Entgeltniveaus
- AOK – Erhebung der Pflegekassen zeigt: Weniger als ein Drittel aller Pflegeeinrichtungen bezahlen nach Tarif