Vergütung für drei neue Leistungen festgelegt

Vergütung für drei neue Leistungen festgelegt

Ab 1. Oktober sind drei neue Leistungen erstattungsfähig. Der Bewertungsausschuss hat die Abrechnungsziffern für folgende Leistungen festgelegt:

  • Früherkennungsuntersuchung auf spinale Muskelatrophie (SMA) und Sichelzellenanämie: Bereits in den ersten Lebenstagen können mithilfe einer Blutuntersuchung seltene Erkrankungen wie auch die SMA und Sichelzellenanämie bei Säuglingen identifiziert und eine schnelle Behandlung eingeleitet werden. Ziel ist die Verhinderung von Folgeschäden, die durch eine verspätete Behandlung entstehen.
  • Check-up auf Hepatitis B und Hepatitis C: Versicherte ab 35 Jahren haben im Rahmen des Check-ups einen einmaligen Anspruch auf die Untersuchung auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und C. Ziel ist, symptomlose Infektionen zu erkennen und Spätfolgen wie Leberzirrhose und Leberkrebs zu verhindern.
  • Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung und probatorische Sitzungen: Künftig stehen vier je 100-minütige oder acht je 50-minütige Sitzungen zur Verfügung, in denen Patienten in Erfahrung bringen können, ob eine solche Behandlung für sie infrage kommt. Parallel geht es auch um eine erste Symptomlinderung. Kein Anzeige- oder Antragsverfahren notwendig.

Quelle: Gemeinsamer Bundeausschuss – Methodenbewertung, Psychotherapie

 

Unser Kommentar/Praxistipp ist nur für ATLAS MEDICUS® Kunden ersichtlich.

Arrow right icon