Für angestellte Zahnärzte in Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) oder Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) gelten keine tariflichen Vergütungsregelungen. Die Vergütung wird hier einzelvertraglich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geregelt – sie ist somit eine reine Verhandlungssache. Ist der Zahnmediziner hingegen in einer Klinik oder beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) angestellt, greifen die tarifvertraglichen Regelungen.
Eine aktuelle Erhebung beleuchtet die Vergütung von angestellten Zahnärzten in ambulanten Praxen. Wird ein reines monatliches Fixgehalt vereinbart, so erhält ein Berufseinsteiger in der Regel rund 4.500 Euro brutto bei einer vereinbarten 40-Stunden-Woche. Das Bruttojahresgehalt erhöht sich mit steigender Berufserfahrung – nach 10 bis 20 Jahren liegt es üblicherweise bei 65.000 bis 85.000 Euro. Fachzahnärzte, wie Kieferorthopäden, Oralchirurgen oder Parodontologen, erzielen sogar Jahresgehälter von bis zu 115.000 Euro brutto.
Häufig wird das Vergütungsmodell Fixum plus Beteiligung gewählt. Diese Variante ist eine Kombination aus (deutlich geringerem) monatlichem Grundgehalt und Umsatzbeteiligung ab einem bestimmten Mindestumsatz. Überschreitet der vom angestellten Zahnarzt erwirtschaftete Honorarumsatz ein vereinbartes Limit, erhält dieser für den Überschuss eine prozentuale Beteiligung.
Gehaltsbeispiele je nach Vergütungsvariante:
Variante 1: Fixgehalt 4.500 Euro brutto monatlich, keine Umsatzbeteiligung
Variante 2: Grundgehalt 3.500 Euro brutto monatlich + Umsatzbeteiligung (25% ab einem Honorarumsatz von 14.000 Euro)
Quellen:
- deutsche apotheker- und ärztebank – Gehalt und Arbeitszeit
- ANWALT.DE – Umsatzbeteiligung für angestellte Zahnärzte
- Thomas Jans – Wie viel Gehalt verdient ein angestellter Zahnarzt?
- StepStone – Gehaltsreport 2019
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