Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet weiter voran und verändert auch die Kommunikation zwischen den Leistungserbringern. Seit April 2021 wird der Empfang bzw. der Versand von elektronischen Arztbriefen (eArztbrief) nur dann vergütet, wenn dieser über einen Fachdienst für Kommunikation im Medizinwesen (KIM) erfolgt. Anders als bei gewöhnlichen Mail-Programmen zeichnen sich die KIM-Dienste durch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aus. Diese garantiert eine besonders hohe Datensicherheit. Um den eArztbrief nutzen zu können, müssen Ärzte und Psychotherapeuten über einen elektronischen Heilberufsausweis(eHBA) der 2. Generation verfügen. Dieser wird für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) benötigt und weist den Leistungserbringer innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) aus. Auch für weitere Anwendungen wie das eRezept oder die ab Oktober verpflichtende elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist der eHBA notwendig. Bestellt werden kann der digitale Ausweis bei den zuständigen Landesärzte- oder Psychotherapeutenkammern sowie bei den Herstellern selbst.
Quelle: KBV – Übermittlung elektronischer Briefe nur noch über KIM-Dienste
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