Vergütungsvereinbarungen von Anwälten – Nutzung von Pauschalhonoraren (2)

Vergütungsvereinbarungen von Anwälten - Nutzung von Pauschalhonoraren (2)

Gemäß der letzten BRAK-Erhebung

  • erlösen 43% der befragten Anwälte immer noch mehr als die Hälfte ihres Umsatzes mit Zeithonoraren; dabei gilt: je spezialisierter die Kanzlei, desto höher dieser Anteil; generell wird auch in Sozietäten mehr über Zeithonorar fakturiert als in Einzelkanzleien
  • aber bezogen auf die Zahl der Vergütungsvereinbarungen liegt der Anteil der Pauschalvereinbarungen bereits bei 14% und kommt damit bereits halb so häufig vor wie die Zeithonorarvereinbarung (28%). In 17% der Fälle wird eine Vereinbarung nach Gegenstandswert getroffen, bei den verbleibenden 3% handelt es sich um Erfolgshonorare oder Pro-Bono-Tätigkeit.

 

 

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