Verhandlungen zum Orientierungswert 2023 verlaufen schwierig

Verhandlungen zum Orientierungswert 2023 verlaufen schwierig

Die Verhandlungen zum Orientierungswert für 2023 gestalten sich schon in der ersten Verhandlungsrunde schwierig. Während die KBV mit der Forderung einer sechsprozentigen Erhöhung in die Verhandlung startet, boten die Krankenkassen eine Nullrunde.

Stichtag ist immer der 31. August eines jeden Jahres

Die Verhandlungen sollen laut Gesetz zum 31.8. eines jeden Jahres für das Folgejahr abgeschlossen sein. Verhandelt wird über den Orientierungswert, der die gestiegenen Betriebs- und Investitionskosten der Praxen ausgleichen soll.

Kostensteigerungen bei Praxen und Krankenkassen

Die Forderung, den Orientierungswert um sechs Prozent anzuheben untermauert die KBV mit den starken Kostensteigerungen der Praxen. Diese betreffen hauptsächlich die Personalkosten und Aufwendungen für Energie. Insbesondere die Personalkosten sind aufgrund der Tarif-Entwicklung gestiegen. Hinzu kommt der Fachkräftemangel. Er führt dazu, dass MFA deutlich höhere Lohnforderungen stellen.

Die Krankenkassen begründen ihre geforderte Nullrunde mit ihren gestiegenen Ausgaben und geringeren Einnahmen durch Lockdowns und Kurzarbeit.

Praxisausgaben stärker gestiegen als die Einnahmen

Die KBV weist dagegen auf die aktuelle Erhebung des Zentralinstitutes für die kassenärztliche Versorgung (ZI) hin. Nach deren Angaben sind die Praxiseinnahmen von 2017 bis 2020 um 10,5 Prozent gestiegen, die Praxisausgaben stiegen in diesem Zeitraum allerdings um 13.5 Prozent.

Das ZI weist zu den gestiegenen Personalkosten auch auf deutlich höhere Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung aus.

Berechnungsmodus zwingt Praxen zur Vorfinanzierung

Sowohl das ZI als auch die KBV beklagen, dass die Berechnung zur Anpassung des Orientierungswertes auf den Werten der zurückliegenden zwei Jahre beruht. Damit müssen die Praxen die steigenden Kosten immer vorfinanzieren. In Anbetracht der aktuell hohen Inflationsrate ist die angebotene Nullrunde für die KBV nicht nachvollziehbar. Dann wäre die hochwertige ambulante Versorgungsstruktur nicht aufrechtzuerhalten.

Zudem sieht die KBV den starken Beitrag der ambulanten Versorgung während der Coronapandemie nicht wertgeschätzt.

Die nächste Verhandlungsrunde wird daher im Erweiterten Bewertungsausschuss (EBA) geführt.

 

Kommentar:

Dass die Verhandlungen zum Orientierungswert für das nächste Jahr schwierig werden, war vorhersehbar. Die Krankenkassen erwarten für 2023 ein Defizit von 17 Milliarden Euro. Zudem stehen sie vor der Herausforderung ihre Rücklagen auf ein Fünftel einer Monatsausgabe zu reduzieren.

Andererseits sehen sich die Praxen mit steigenden Kosten konfrontiert, die laut Gesetz mit dem Orientierungswert ausgeglichen werden sollen. Mit der Forderung einer Nullrunde war das Scheitern der Gespräche vorprogrammiert. Die weiteren Verhandlungen werden im Erweiterten Bewertungsausschuss dadurch nicht einfacher. Kommt es zu keiner Einigung im Erweiterten Bewertungsausschuss der als Schiedsgremium fungiert, bleibt nur der Klageweg.

Das geht allerdings zu Lasten der Praxen, die bis dahin keinen Kostenausgleich bekommen.

Quellen:

Arrow right icon