Große Unterschiede zwischen Online- und Offline-Geschäft von Apotheken
Das Geschäft mit dem Online-Versand von Arzneimitteln ist sehr umkämpft und es folgt anderen Gesetzmäßigkeiten als der Betrieb von Vor-Ort-Apotheken. Hier ein paar wesentliche Unterschiede:
- KONSOLIDIERUNG (Übernahme & Zusammenschlüsse): Seit 2004 der Online-Vertrieb mit Medikamenten in Deutschland gesetzlich erlaubt ist und eine Vielzahl von Anbietern den Markteintritt wagte, hat sich die Branche stark verändert: Übernahmen und Zukäufe führten dazu, dass mittlerweile einige Gruppen / große Player den Markt dominieren (siehe Newsserie Teil 2 – Versandapotheken). Für Vor-Ort-Apotheken hingegen gelten auch weiterhin vergleichsweise kleinteilige Strukturen – insbesondere als Folge des (eingeschränkten) Mehr- und Fremdbesitzverbots.
- UNTERNEHMENSGRÖSSE & MARKTUMFELD: Online-Apotheken sind ungleich größere Betriebe, die als Gruppe agierend und mehrere Versandapotheken betreibend, dreistellige Mio.-Euro-Beträge erlösen können. Die fünf umsatzstärksten Versandapotheken hierzulande finden sich entsprechend auch im aktuellen Ranking der Top 100 Online-Händler Deutschlands 2024 (EHI Retail Institute) wieder. Die Shop-Apotheke belegt Platz 10 auf dieser Liste, DocMorris Platz 15, was verdeutlicht, dass Versandhändler in einem anderen (Wettbewerbs-)Umfeld agieren als die typische Vor-Ort-Apotheke, deren Umsatz bei unter 2,5 Mio. € (netto) liegt. Zum Vergleich: Die Deutschlandumsätze der Shop-Apotheke lagen 2024 bei 807 Mio. €, jene von DocMorris bei 710 Mio. € (Quellen: Statista sowie DAV-Apothekenwirtschaftsbericht vom Mai 2025; Zahl bezieht sich auf 2024).
- KOSTENSTRUKTUREN & LEISTUNGSSORTIMENT: Der Versandhandel muss aufgrund seiner ungleich höheren Kostenstrukturen z. B. für Lager, Logistik, Mitarbeiter, Callcenter etc. mehr Umsatz generieren, um rentabel zu sein. Auch im Versand muss das Vollsortiment angeboten werden, was mit entsprechenden Lager- und Logistikvoraussetzungen verbunden ist. Allerdings leistet der Versandhandel bei sonstigen Leistungen, wie Nacht- und Notdienstversorgung, Herstellung von Rezepturen sowie bei Spezialarzneien, z. B. kühlpflichtige Medikamente, einen im Vergleich zu den Vor-Ort-Apothekern geringeren Beitrag für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung.
- SERVICE: Beratung versus ‚Standard‘ (z. B. bei Chronikern …) – Versandhändler wachsen durch technische Innovationen und Digitalisierung insbesondere im Massengeschäft, während Vor-Ort-Apotheken mit persönlichen Kundenbeziehungen und individueller Beratung punkten sowie bei spezifischen ad-hoc-Anfragen für ihre Patienten da sind.
- MARKTMACHT: Aufgrund ihrer Einkaufsmenge bestellen Versandapotheken häufig direkt beim Hersteller (nicht nur bei Eigenmarken), d. h. der Großhandel entfällt und die Hersteller müssen entsprechende Zugeständnisse bei den Gewinnmargen machen. Die Marktmacht der Online-Apotheke liegt nicht nur in der Einkaufsmenge, sondern auch darin begründet, dass der digitale Zugang zum Kunden über einen Shop gehen muss, den der Hersteller selbst normalerweise nicht hat. Versandhändler definieren Preis, Produktplatzierung im Internet, realisieren digitale Kampagnen etc. Das Gleiche gilt auch für Amazon. Hersteller kommen nicht umhin, auf den entsprechenden Plattformen gelistet zu sein und wollen mit ihren Produkten in allen großen Versandapotheken vertreten sein.
- STRATEGISCHE POSITIONIERUNG (wichtiger als Gewinn) & ZUGANG ZU KAPITAL: Im Markt gilt es, sich langfristig zu platzieren und Marktanteile zu sichern, was mit Investitionen und hohen Marketingbudgets einhergeht – aber auch mit negativen Margen; erneut schreibt etwa DocMorris 2024 rote Zahlen (negatives EBITA in Höhe von rund 50 Mio. €), bei der Shop-Apotheke beträgt der Verlust im Jahr 2024 46,4 Mio. €. Eine inhabergeführte Vor-Ort-Apotheke hingegen kann nicht über Jahre hinweg Verluste erwirtschaften und hat auch keinen Zugang zu externen Kapitalgebern (Beteiligungs- bzw. Fremdbesitzverbot).
- WERTSCHÖPFUNG / DIGITALISIERUNG: Neben der Marktanteilssicherung beim Vertrieb von Arzneimitteln geht es bei der strategischen Positionierung insbesondere auch darum, wertschöpfungsübergreifend ‚mitzuschneiden‘ (Eigenmarkenprodukte, Verordnungen über Telemedizin, eigenständige Rezept-Abrechnung etc.) – das sind Services, die der Vor-Ort-Apotheker kaum selbst stemmen kann. Das gilt gleichermaßen für die an Bedeutung gewinnenden digitalen Gesundheitsservices. Dabei dient die Online-Apotheke als Basis für Plattform-Ökonomie im Gesundheitswesen. Mittelfristig gilt es, sich als (digitale) Gesundheitsdienstleister mit erweiterten Services zu positionieren, z. B. hat Redcare in der Schweiz die Mehrheit an der Mediservice (Spezialapotheke, die Menschen mit chronischen und seltenen Krankheiten betreut) übernommen. Zu DocMorris gehört der Telemedizinanbieter TeleClinic und fernarzt.de ist Teil der Marcol Gruppe.
- INTERNATIONALISIERUNG (Standorte im Ausland): Auffällig ist zudem, dass das Gros der Versandapotheken mittlerweile direkt oder indirekt aus dem Ausland heraus agiert, insbesondere aus den Niederlanden; nur bei wenigen der größten Online-Apotheken ist dies nicht der Fall (Medikamente per Klick-Gruppe, Sanicare, mycare und besamex). Dort gelten eben andere rechtliche Voraussetzungen für das Führen und den Betrieb von Apotheken.
eRezept als Gamechanger
Während bislang ein weiterer, wesentlicher Unterschied zwischen Vor-Ort-Apotheke und Versandhandel im jeweiligen Kernsegment begründet lag, wird das eRezept mittelfristig auch hier zu Verschiebungen führen.
Das Gros der Umsätze erlöst die Apotheke mit Rx-Arzneien, während der Hauptumsatz in der Online-Apotheke bislang durch OTC / Selbstmedikation erwirtschaftet wurde. Mit der Einführung des eRezepts in 2024 wurde das Einlösen von Rezepten auf digitalem Wege für die PatientInnen wesentlich einfacher (digitale Journey), und darauf setzen die Versandhändler – die Shop-Apotheke konnte entsprechend in 2024 ihren Rx-Umsatz um nahezu 70 % auf 254 Mio. € ausbauen und das, obwohl das technische Verfahren für die Nutzung der eRezepte für Online-Apotheken erst verspätet (ab Juni) möglich war.
Kommentar:
Zur Erinnerung: (eingeschränktes) Mehr- und Fremdbesitzverbot Apotheken
- In Deutschland darf ein Apotheker bzw. eine Apothekerin neben der Hauptapotheke maximal drei Filialapotheken betreiben (eingeschränktes Mehrbesitzverbot).
- Und: Apotheken dürfen hierzulande nur von selbstständigen, studierten und anerkannten PharmazeutInnen und nicht von (börsennotierten, anonymen) Kapitalgesellschaften gegründet, geführt und betrieben werden. An diesem Fremdbesitzverbot möchte auch die aktuelle Regierung – so formuliert im Koalitionsvertrag 2025 – festhalten.
Siehe News vom 13.1.2021 und weitere News:
TEIL 1: Das Online-Geschäft mit Arzneimitteln – Hintergründe und Wissenswertes (siehe News vom 5.2.2025)
TEIL 2: Ausländische Unternehmen dominieren den Versandhandel mit Arzneimitteln in Deutschland (siehe News vom 7.3.2025)
TEIL 3: Einzelhändler hoffen auf Zusatzgeschäft mit Arzneimitteln – amerikanische Drugstores auch bei uns? (siehe News vom 14.3.2025)
TEIL 4: Apothekenkooperationen & Apothekenplattformen – wer steckt dahinter? (siehe News vom 17.4.2025)
TEIL 5: Sonstige Player – steigt Amazon in den Apothekenmarkt ein? (siehe News vom 20.5.2025)
TEIL 6: Der pharmazeutische Großhandel ist mehr als nur Zulieferer von Apotheken (siehe News vom 18.6.2025)
Quellen:
- Jeweilige Homepages der genannten Firmen (insbesondere Pressemitteilungen)
- PM-Report – Apothekenlandschaft 2024/2025: Online-Versandapotheken und Vor-Ort-Apotheken
- ABDA: Apothekenwirtschaftsbericht 2025
- Faktenblatt ABDA: VERSANDHANDEL MIT ARZNEIMITTELN vom September 2024
- apotheke adhoc – Halbe Milliarde: Redcare will Rx-Umsatz verdoppeln