Versorgungslücke bei Pflegebedürftigen: Barmer Zahnreport 2026 zeigt deutliche Disparitäten

Versorgungslücke bei Pflegebedürftigen: Barmer Zahnreport 2026 zeigt deutliche Disparitäten

Der aktuelle Barmer Zahnreport 2026 zeigt eine deutliche Versorgungslücke bei pflegebedürftigen Menschen. Ursache sind vor allem Ungleichheiten im Zugang zu präventiven zahnärztlichen Leistungen. Die Analyse basiert auf Daten von Barmer-Versicherten aus dem Jahr 2024.

Fortschritte bei Präventionsleistungen, aber anhaltende Versorgungslücken

Trotz weiterhin bestehender Defizite zeigt sich insgesamt eine positive Entwicklung: Die Inanspruchnahme präventiver Leistungen – wie Mundgesundheitsstatus, Mundgesundheitsplan und Mundgesundheitsaufklärung – hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Diese Entwicklung steht im Zusammenhang mit der Einführung neuer abrechenbarer Präventionsleistungen für gesetzlich versicherte Pflegebedürftige im Jahr 2018 (BEMA-Nummern 174a und 174b).

Gleichzeitig zeigen sich jedoch erhebliche Unterschiede in der tatsächlichen Versorgung. Besonders deutlich wird dies beim Vergleich zwischen stationär und ambulant versorgten Pflegebedürftigen: So hat sich die Nutzung präventiver Leistungen bei Pflegeheimbewohnern innerhalb von fünf Jahren etwa verdoppelt, während sie bei ambulant Pflegebedürftigen seit 2019 auf niedrigem Niveau stagniert (rund 3 %).

Kooperationsverträge zeigen Wirkung

Ein wesentlicher Faktor für die Inanspruchnahme präventiver Leistungen ist die Zusammenarbeit zwischen Pflegeeinrichtungen und Zahnärzten. Rund 80 % der Präventionsleistungen werden in den 41 % der Einrichtungen mit zahnärztlichen Kooperationsverträgen erbracht, während auf Einrichtungen ohne entsprechende Vereinbarungen nur etwa 2 % der Leistungen entfallen. Kooperationsverträge erweisen sich somit als zentral für die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung – insbesondere, da ein Praxisbesuch für viele stationär Pflegebedürftige nur schwer zu realisieren ist.

Deutliche regionale Unterschiede zwischen den Bundesländern

Auch regional gibt es deutliche Unterschiede bei der Inanspruchnahme: So differierte die Inanspruchnahme präventiver Leistungen bei stationär pflegebedürftigen Personen im Jahr 2024 zwischen 16,8 % in Niedersachsen und 45,5 % in Berlin. Bei ambulant Pflegebedürftigen zeigen sich ebenfalls regionale Unterschiede mit den höchsten Nutzungsraten in den ostdeutschen Bundesländern.

 

Kommentar:

Die vorliegenden Daten der Barmer belegen, dass sich die zahnmedizinische Versorgung von Pflegebedürftigen durch die 2018 eingeführten zahnärztlichen Präventionsleistungen bereits deutlich verbessert hat.

Die positiven Effekte einer besseren zahnmedizinischen Prävention vulnerabler Patientengruppen werden auch durch die Ergebnisse der jüngsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS 6) gestützt. Diese belegen, dass speziell auf diese Gruppen zugeschnittene Maßnahmen langfristig zu einer besseren Mundgesundheit beitragen.

Kooperationsverträge als bedeutender Erfolgsfaktor

Es gibt jedoch nach wie vor viele Patienten, die nicht oder nur unzureichend erreicht werden. Vor allem die große Divergenz bei der Inanspruchnahme der speziell für Pflegebedürftige vorgesehenen vertragszahnärztlichen Leistungen zwischen stationär und ambulant versorgten Pflegebedürftigen macht deutlich, dass die Herausforderungen weniger im Leistungsangebot selbst als vielmehr in einer Verbesserung des Zugangs zur Versorgung liegen. In diesem Zusammenhang kommt den Kooperationsverträgen zwischen Pflegeeinrichtungen und Zahnärzten eine zentrale Rolle zu.

Laut Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) wurden im Jahr 2024 bundesweit mehr als 1,1 Mio. Besuche im Rahmen der aufsuchenden Versorgung durchgeführt – ein Anstieg um 6,2 % gegenüber dem Vorjahr. Der überwiegende Teil dieser Einsätze erfolgte in Pflegeeinrichtungen mit Kooperationsverträgen nach § 119b SGB V. Bis Ende 2024 schlossen bundesweit 6.824 Pflegeeinrichtungen insgesamt 7.483 Kooperationsverträge mit Vertragszahnärzten ab, 580 mehr als noch im Vorjahr. Dieser Zuwachs ist zwar erfreulich, dennoch stellt sich die Frage, warum bis dato nicht einmal die Hälfte der Pflegeheime Kooperationsverträge mit Zahnärzten geschlossen haben, obwohl sie dazu bereits seit 2019 gesetzlich verpflichtet sind. Dies ist umso unverständlicher angesichts der signifikant höheren Inanspruchnahme zahnmedizinischer Präventionsleistungen in Pflegeeinrichtungen mit Kooperationsverträgen.

Ein Knackpunkt, um die Versorgung von Pflegeheimbewohnern weiter zu verbessern, dürfte daher nicht die Ausweitung des Leistungsangebots sein, sondern vielmehr die Sicherstellung, dass Pflegeeinrichtungen ihrer bestehenden gesetzlichen Verpflichtung zum Abschluss von Kooperationsverträgen mit Vertragszahnärzten nachkommen.

Doch warum haben viele Einrichtungen immer noch keinen Kooperationsvertrag geschlossen? Mögliche Gründe hierfür sind:

1. Mangel an verfügbaren Vertragszahnärzten
Hausbesuche in Pflegeeinrichtungen sind zeitaufwendig und organisatorisch anspruchsvoll. Gerade in ländlichen Regionen finden Pflegeheime häufig keine Zahnärzte, die regelmäßige aufsuchende Betreuung übernehmen können.

2. Hoher organisatorischer Aufwand
Kooperationsverträge sollen zwar geregelte Abläufe schaffen, die Abstimmung zwischen Zahnarzt und Pflegepersonal und auch die Dokumentation sind jedoch andererseits auch mit organisatorischem Aufwand verbunden. Manche Einrichtungen scheuen diesen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bzw. verfügen nicht über die dafür erforderlichen personellen Ressourcen.

3. Unklare Verantwortlichkeiten und fehlende Priorisierung
In vielen Pflegeeinrichtungen steht die allgemeine medizinische und pflegerische Versorgung im Vordergrund; die Mundgesundheit erhält oft nicht dieselbe Aufmerksamkeit.

4. Versorgung erfolgt informell statt vertraglich
Manche Heime arbeiten bereits mit einem oder mehreren Zahnärzten zusammen, haben diese Zusammenarbeit aber nicht in einem formellen Kooperationsvertrag nach § 119b SGB V geregelt.

5. Freie Zahnarztwahl der Bewohner
Auch bei bestehendem Kooperationsvertrag bleibt die freie Zahnarztwahl der Bewohner erhalten. Viele Bewohner werden weiterhin von ihrem bisherigen Zahnarzt versorgt.

6. Geringer Durchsetzungsdruck
Zwar besteht die Verpflichtung, den Pflegekassen mitzuteilen, wie die ärztliche und zahnärztliche Versorgung organisiert ist, doch die Sanktionen bei fehlenden Verträgen sind vergleichsweise begrenzt.

Bei diesen Punkten muss die Politik folglich ansetzen, um die zahnmedizinische Versorgung von Pflegeheimbewohnern weiter zu verbessern. Dafür bedarf es jedoch finanzieller Mittel, was angesichts der finanziellen Lage der Kassen schwierig scheint und ein Verständnis dafür voraussetzt, dass Prävention eine Investition in die Zukunft ist, die sich auf lange Sicht volkswirtschaftlich rechnet.

Quellen:

Autor Antonia Leonhard
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