Versorgungssicherung auf dem Land: TSVG nimmt KVen in die Pflicht

Versorgungssicherung auf dem Land: TSVG nimmt KVen in die Pflicht

Das am 13. März vom Bundestag beschlossene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zielt insbesondere auf schnellere Arzttermine für gesetzlich Versicherte und auf eine bessere Versorgung auf dem Land ab. Vor diesem Hintergrund sollen künftig Ärzte, die in wirtschaftlich schwachen und vertragsärztlich unterversorgten ländlichen Regionen praktizieren, über regionale Zuschläge besonders unterstützt werden. Bei vorliegender Unterversorgung sind die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) verpflichtet, in den betreffenden Regionen Eigeneinrichtungen oder Versorgungsalternativen (wie mobile Praxen, digitale Sprechstunden oder Patientenbusse) anzubieten. Auch Kooperationen mit Krankenhäusern sind erwünscht. Die Eigeneinrichtungen sind den vertragsärztlichen Leistungserbringern gleichgestellt und nehmen an der Honorarverteilung teil. Darüber hinaus müssen die KVen künftig einen Strukturfonds im Umfang von 0,2% (bislang 0,1%) der Gesamtvergütung zuzüglich des gleichen Betrages von den Krankenkassen ausschließlich für versorgungssichernde Maßnahmen einrichten. Der Verwendungszweck des Strukturfonds wird zudem erweitert auf die Übernahme von Investitionskosten bei Praxisübernahmen, die Förderung lokaler Gesundheitszentren, KV-Eigeneinrichtungen, Sonderbedarfszulassungen und den Aufkauf von Arztsitzen.

Quellen:

 

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