Versorgungswerke trotzen schwierigen Rahmenbedingungen

Versorgungswerke trotzen schwierigen Rahmenbedingungen

Angehörige der Freien Berufe zahlen anstatt der gesetzlichen Rentenbeiträge monatliche einkommensabhängige Beiträge an das für ihre Kammer zuständige Versorgungswerk. Die Gesellschaft kümmert sich um die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung der selbstständigen und angestellten Kammermitglieder. Der Beitrag für die angestellten Kammermitglieder entspricht dabei in der Regel dem zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und wird hälftig vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Auch 2020 liegt der Beitragssatz zur GRV unverändert bei 18,6%. Die Beitragsbemessungsgrenze wurde in den westlichen Bundesländern auf 6.900 Euro und in den östlichen auf 6.450 Euro angehoben. Dadurch ergibt sich ein Regelhöchstbeitrag für Angestellte von 1.283,40 Euro (West) bzw. 1.199,70 Euro (Ost).

Quellen:

  • ATLAS MEDICUS Infodienst
  • Geschäftsberichte der Versorgungswerke

 

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