Versorgungswerke trotzen schwierigen Rahmenbedingungen

Versorgungswerke trotzen schwierigen Rahmenbedingungen

Angehörige der Freien Berufe zahlen statt in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) jeden Monat einen einkommensabhängigen Betrag an das für ihre Kammer zuständige Versorgungswerk. Dieses sorgt dann für die die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung für die selbstständigen und auch die angestellten Kammermitglieder. Der Beitrag für die angestellten Kammermitglieder entspricht dabei in der Regel dem Beitrag zur GRV. Der Beitragssatz zur GRV liegt auch für 2020 unverändert bei 18,6%. Die Beitragsbemessungsgrenze wurde in den West-Bundesländern auf 6.900 Euro und in den Ost-Bundesländer auf 6.450 Euro angehoben. Dadurch ergibt sich ein Regelhöchstbeitrag für Angestellte von 1.283,40 Euro (West) bzw. 1.199,70 Euro (Ost). Diese Beiträge zahlen bei den Angestellten Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte.

 

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