Vertragsärzte und -psychotherapeuten: Honorar 2024 steigt um knapp 4%

Vertragsärzte und -psychotherapeuten: Honorar 2024 steigt um knapp 4%

Nachdem sich Vertragsärzte und Kassen im Rahmen der Honorarverhandlungen für 2024 nicht einigen konnten, hat der Erweiterte Bewertungsausschuss (bestehend aus jeweils drei Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes sowie drei unparteiischen Mitgliedern) Mitte September das Honorar 2024 für alle vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Leistungen beschlossen. Dem Beschluss zufolge steigen die Finanzmittel für die ambulante Versorgung unter Berücksichtigung der Morbiditätsrate im kommenden Jahr um rund 1,6 Mrd. Euro.

Das Honorar 2024 gestaltet sich wie folgt:

  • Der Orientierungswert steigt ab dem 1.1.2024 um 3,85% von gegenwärtig 11,4915 Cent auf 11,9339 Cent. Der Orientierungswert (auch Punktwert genannt) ist ein Eurobetrag, der jährlich auf Basis der Investitions- und Praxiskosten sowie unter Berücksichtigung der Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven sowie der allgemeinen Kostendegression bei Fallzahlsteigerungen berechnet wird. Er dient als Grundlage der Preisermittlung aller ärztlichen Leistungen. Der Einheitliche Bewertungsmaßstab sieht für jede ärztliche Leistung einen Punktwert vor. Der absolute Preis für die ärztlichen Leistungen ergibt sich dann durch die Multiplikation des EBM-Punktwerts mit dem Orientierungswert.
  • Die restliche Erhöhung der Finanzmittel ergibt sich aus den regionalen Veränderungsraten für die Morbidität und Demografie, die den Veränderungen auf Bedarfsseite Rechnung tragen sollen. Zu den regionalen diagnose- und demografiebezogenen Veränderungsraten stand der Beschluss (Erhöhung um durchschnittlich 0,1% bzw. rund 43 Mio. Euro) bereits vor dem Schiedsspruch fest.
  • Neben diesen beiden Honorarkomponenten wurde beschlossen, Tarifänderungen bei den Medizinischen Fachangestellten in Zukunft unmittelbar bei den Verhandlungen zum Orientierungswert (OW) zu berücksichtigen und nicht wie bislang praktiziert mit zum Teil jahrelangem Verzug.

Kein Gegenstand der Verhandlungen waren die Dynamisierung der Kostenpauschalen (u.a. für Dialysen und Laboruntersuchungen), der mit Arzneimittelengpässen verbundene Mehraufwand der Praxen und Vergütung des gestiegenen Hygieneaufwands bei ambulanten Operationen. Diese Punkte sollen in gesonderten Verhandlungen zum Ansatz kommen.

 

Kommentar:

Wie bereits im Vorjahr macht das Gesamthonorar 2024 keine allzu großen Sprünge (für 2023 lag das Honorarplus bei rund 1,4 Mrd. Euro). Doch bei den gesetzlichen Krankenkassen, die gegenwärtig selbst unter zunehmendem finanziellen Druck stehen, ist der Verhandlungsspielraum begrenzt. Die Stimmung unter den Niedergelassenen ist schlecht. Die KBV bemängelt die zunehmende Einschränkung der Freiheit der ärztlichen Berufsausübung durch überbordende Bürokratie und staatliche Regelungen sowie eine unzureichende Finanzierung und hat beim Bundestag eine Petition zur Rettung der ambulanten Versorgung eingereicht, die noch bis zum 20. Dezember läuft (vgl. https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2023/_10/_15/Petition_158622.html).

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung – Knapp vier Prozent mehr für die ambulante Versorgung in 2024 – Finanzierungsverhandlungen beendet

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