Vertragsärzte und -psychotherapeuten: Honorar 2025 steigt um 3,85%

Vertragsärzte und -psychotherapeuten: Honorar 2025 steigt um 3,85%

Vertragsärzte und Kassen haben sich auf das Honorar für 2025 verständigt. Dem Beschluss des Bewertungsausschusses (bestehend aus jeweils drei Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes) zufolge erhalten Vertragsärzte und vertragsärztliche Psychotherapeuten im kommenden Jahr rund 1,7 Mrd. Euro mehr als 2024. Das Honorar 2025 setzt sich wie folgt zusammen:

  • Der Orientierungswert steigt ab dem 1.1.2025 um 3,85% von gegenwärtig 11,9339 Cent auf 12,3934 Cent. Damit erhöht sich das Gesamtvolumen der Honorare für Vertragsärzte und Psychotherapeuten im Jahr 2025 um rund 1,7 Mrd. Euro. Der Orientierungswert (auch Punktwert genannt) dient als Grundlage der Preisermittlung aller ärztlichen Leistungen. Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) sieht für jede ärztliche Leistung einen individuellen Punktwert vor. Der absolute Preis für die ärztlichen Leistungen ergibt sich dann durch die Multiplikation des EBM-Punktwerts mit dem Orientierungswert. Der Orientierungswert wird jährlich auf Basis der Investitions- und Praxiskosten sowie unter Berücksichtigung der Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven sowie der allgemeinen Kostendegression bei Fallzahlsteigerungen berechnet.

Neben der Anpassung des Orientierungswerts berücksichtigt das Honorarvolumen in den einzelnen KV-Regionen zusätzlich die Veränderungen auf Bedarfsseite anhand der regionalen Veränderungsraten für die Morbidität und Demografie. Hierzu hat der Bewertungsausschuss bereits einen Beschluss mit folgendem Ergebnis gefasst:

Tab. Regionale Veränderungsraten für Morbidität und Demografie 2025

KV-RegionVeränderungsrate MorbiditätVeränderungsrate Demografie

Mittelwert

Schleswig-Holstein0,0182%0,1289%

0,0736%

Hamburg-0,0248%-0,0025%

-0,0137%

Bremen-0,7568%-0,1536%

-0,4552%

Niedersachsen0,6658%0,0848%

0,3753%

Westfalen-Lippe-0,3700%0,0450%

-0,1625%

Nordrhein0,1913%0,0253%

0,1083%

Hessen0,4363%0,0750%

0,2557%

Rheinland-Pfalz-0,2734%0,0238%

-0,1248%

Baden-Württemberg0,8745%0,0299%

0,4522%

Bayern0,2300%-0,0201%

0,1050%

Berlin0,0248%-0,1579%

-0,0666%

Saarland0,6065%0,1039%

0,3552%

Mecklenburg-Vorpommern0,0410%0,0660%

0,0535%

Brandenburg-0,2933%-0,0999%

-0,1966%

Sachsen-Anhalt0,6186%-0,1611%

0,2288%

Thüringen0,8165%0,0213%

0,4189%

Sachsen0,6753%-0,0747%

0,3003%

Quelle: https://institut-ba.de/ba/beschluesse.html (2024)

Bei der Berücksichtigung der Personalkosten wurden – dem Beschluss für 2024 folgend – erstmalig die Tarifänderungen bei den Medizinischen Fachangestellten unmittelbar bei den Verhandlungen zum Orientierungswert (OW) berücksichtigt – und nicht, wie bislang praktiziert, mit zweijähriger Verzögerung. Ziel ist es, die Praxen zeitnah zu entlasten. Somit berücksichtigt der Orientierungswert 2025 erstmals die Personalkostenentwicklung aus dem laufenden Jahr.

 

Kommentar:

Wie bereits in den Vorjahren macht das Gesamthonorar 2025 keine allzu großen Sprünge (für 2023 lag das Honorarplus bei rund 1,4 Mrd. Euro und für 2024 um rund 1,6 Mrd. Euro). Zu berücksichtigen gilt jedoch, dass der Druck auf die gesetzlichen Krankenkassen stark steigt. Sie befürchten zudem eine hohe Belastung im Zuge der geplanten Reform der Krankenhausfinanzierung. Ausgehend von dem primären Angebot der Kassen, das eine Erhöhung von lediglich 1,6% vorsah, ist das Ergebnis positiv zu werten. Ärztevertreter sehen das Verhandlungsergebnis dennoch kritisch – insbesondere mit Blick auf die starken Kostensteigerungen der vergangenen beiden Jahre beim Personal und infolge der Inflation.

Quellen:

Dr. Elisabeth Leonhard
Autor Dr. Elisabeth Leonhard
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