Ab 1.10.2020 kann der zahnärztliche Erstkontakt sowie die zahnmedizinische Behandlungsplanung und -vorbereitung bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Beeinträchtigungen nun auch per Videosprechstunde erfolgen. Auf die Aufnahme dieser und weiterer telemedizinischer Leistungen in den Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) haben sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband am 19.8.2020 geeinigt. Neben Videosprechstunden mit Patienten werden ab Oktober arztgruppeübergreifende Telekonsile sowie Videofallkonferenzen mit an der Versorgung des Patienten beteiligten Pflege- und Unterstützungspersonen von den Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) übernommen. Die neu geschaffene BEMA-Gebührennummer 182 enthält zudem einen Technikzuschlag.
Quelle: KZBV – Zahnärztliche Videosprechstunden kommen in die Versorgung
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