Videosprechstunde in der Psychotherapie für PKV-Patienten dauerhaft möglich

Videosprechstunde in der Psychotherapie für PKV-Patienten dauerhaft möglich

Durch die Corona-Pandemie wurde die Videosprechstunde deutschlandweit bekannt und erfuhr einen regelrechten Boom. In der Psychotherapie sollen Privatpatienten zukünftig unbegrenzt diese Fernbehandlung in Anspruch nehmen können – auch über die aktuelle Krisenphase hinaus. Dies haben die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), der Verband der privaten Krankenversicherung sowie die Beihilfe für Beamte in einer gemeinsamen Abrechnungsempfehlung beschlossen.

Im Rahmen dieser Vereinbarung ist es Psychotherapeuten erlaubt, folgende Behandlungen per ausschließlicher Fernbehandlung ohne Leistungsbegrenzungen oder Abschläge bei der Vergütung durchzuführen:

  • Einzelbehandlungen mit einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren
  • Übende Interventionen und Testleistungen
  • Beratungs- und Koordinationsleistungen
  • Fallkonferenzen

Die Therapeuten entscheiden dabei selbstständig über die Notwendigkeit sowie Häufigkeit der Fernbehandlung.

Die BPtK sieht in der Fernbehandlung vor allem für Patienten, die nicht immer eine Praxis aufsuchen können, einen entscheidenden Vorteil, da hierdurch auch für sie eine kontinuierliche Versorgung gewährleistet werden kann.

 

Kommentar:

Durch diese Vereinbarung sind die privaten Krankenversicherungen (PKVen) den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKVen) einen Schritt voraus. Für die GKVen gelten Beschränkungen für die Behandlungen im Rahmen der Videosprechstunde, die derzeit pandemiebedingt lediglich bis zum 31. März dieses Jahres ausgesetzt werden. Im Regelfall dürfen Ärzte sowie Psychotherapeuten pro Quartal höchstens 20% ihrer Leistungsmengen und Patienten ausschließlich per Fernbehandlung erbringen. Mit dem Digitale-Versorgung- und-Pflege-Modernisierung-Gesetz (DVPMG) hat der Gesetzgeber jedoch weitere Schritte eingeleitet, um die Videosprechstunde und somit auch die telemedizinische Versorgung weiter voranzutreiben. So sollen beispielsweise die Gesamtbehandlungsfälle von 20% auf 30% angehoben werden und auch Psychotherapeuten sollen Akutbehandlungen virtuell durchführen können.

Quellen:

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