Videosprechstunde jetzt auch für Psychotherapeuten abrechenbar

Videosprechstunde jetzt auch für Psychotherapeuten abrechenbar

Die Möglichkeiten der Videosprechstunde wurden zum 1.4.2019 durch den Bewertungsausschuss erweitert. Neben dem Wegfall der Einschränkung bestimmter Indikationen dürfen ab sofort auch Psychotherapeuten die digitale Konsultation abrechnen. Darüber hinaus wurde die Abrechnungsmöglichkeit für Pflegefallkonferenzen zwischen Arzt bzw. Psychotherapeut und der Pflegekraft geschaffen. Zudem sollen bis Ende September weitere Maßnahmen zur Förderung der Videosprechstunde durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Krankenkassen vorgelegt werden.

GOPInhaltPunkteBemerkungen
01439Betreuung eines Patienten im Rahmen einer Videosprechstunde88Nur berechnungsfähig, wenn im gleichen Behandlungsfall keine Versicherten-, Grund- oder Konsilliarpauschale ausgelöst wurde. Andernfalls wird die Videosprechstunde mit den genannten Pauschalen abgegolten.

Patient muss in den zwei vorherigen Quartalen mindestens einmal persönlich in der Praxis gewesen sein
01450Zuschlag Videosprechstunde40Zuschlag ist gedeckelt auf 1899 Punkte, zur Ausschöpfung des vollen Zuschlags sind 47 Videosprechstunden pro Quartal durchzuführen.
37120Fallkonferenz gemäß Anlage 27 zum BMV-Ä64Fallkonferenz Pflegeheim

Die GOP kann höchstens dreimal im Krankheitsfall berechnet werden.
37320Fallkonferenz gemäß Anlage 30 zum BMV-Ä64Fallkonferenz Palliativversorgung

Die GOP kann höchstens fünfmal im Krankheitsfall berechnet werden.
Auch bei einer telefonischen Fallkonferenz berechnungsfähig.

Quelle: KBV – Videosprechstunde für alle Indikationen geöffnet

 

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