Videosprechstunde: Zuschlag zur Authentifizierung bleibt

Videosprechstunde: Zuschlag zur Authentifizierung bleibt

Ärzte und Psychotherapeuten erhalten weiterhin einen Zuschlag für die Authentifizierung von unbekannten Patienten im Rahmen der Videosprechstunde. Die erneute Verlängerung wurde nun vom Bewertungsausschuss beschlossen und gilt bis Ende 2025.

Mit der flächendeckenden Einführung der digitalen Identitäten entfällt dieser Zuschlag. Spätestens ab Anfang 2026 sollen die digitalen Identitäten analog der elektronischen Gesundheitskarten (eGK) als Identitätsnachweis dienen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Praxen die Stammdaten von Versicherten manuell erfassen, sofern die Patienten im aktuellen Quartal oder im vorherigen Quartal noch keinen persönlichen Praxisbesuch vorweisen können.

Abrechnung für unbekannte Patienten

Abrechenbar ist die Gebührenordnungsposition (GOP) 01444 für unbekannte Patienten als Zuschlag zur Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale. Dieser kann einmal pro Behandlungsfall berechnet werden.

 

Kommentar:

Bereits ab dem kommenden Jahr sollen Versicherte auf Wunsch eine digitale Identität (GesundheitsID) bei ihren Krankenkassen erhalten. Die Nutzung dieser Option bleibt für die Anwender dabei jederzeit freiwillig. Ziel ist es, den Zugang zu digitalen Anwendungen der Telematikinfrastruktur deutlich zu erleichtern und die Benutzerfreundlichkeit via Smartphone zu verbessern. So soll es künftig möglich sein neben dem gängigen 2-Faktor-Authentifizierungsverfahren auf digitale Anwendungen mittels biometrischer Daten zuzugreifen.

Quellen:

Stefanie Gorr
Autor Stefanie Gorr
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