Was besagt das Wirtschaftlichkeitsgebot für Zahnärzte?

Was besagt das Wirtschaftlichkeitsgebot für Zahnärzte?

Durch die geringen finanziellen Ressourcen im Gesundheitswesen sind alle Beteiligten (Patienten, Krankenkassen und die Leistungserbringer – Zahnärzte) gehalten, mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln sparsam und wirtschaftlich umzugehen. Die vertragszahnärztliche Versorgung ist wirtschaftlich, wenn der Vertragszahnarzt die Leistungen mit einem geringen Aufwand an Kosten erbringt. Um diese Kosten regulieren zu können, wurden zahlreiche Vorschriften in Form von Gesetzen erlassen. Eine der wichtigsten Vorschriften ist im § 12 des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) unter dem Begriff “Wirtschaftlichkeitsgebot” festgehalten. Dieses Wirtschaftlichkeitsgebot gilt für alle Behandlungen und Leistungen nach dem Bewertungsmaßstab (BEMA):

„Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“

GrundleistungenKrankenkasse erstattet volle Leistung für:
  • Schmerzbehandlung
  • Zahnfüllung - einfaches Füllungsmaterial (Amalgam, Zement, …)
  • zahnmedizinische Untersuchung (01)
  • Zahnsteinentfernung (einmal pro Jahr)
  • einfache Wurzelbehandlungen, Zahnentfernungen
  • Versorgung mit Standardkronen, Zahnlücken mit einfachen Brücken oder Prothesen, mit Suprakonstruktionen bei Einzelzahnlücke Frontzahnbereich (mit Festzuschuss)
Zuzahlerleistungen

(Mehrkosten bei Füllungen und Zahnersatz und außervertragliche Leistungen)
Krankenkasse erstattet Grundleistung, Patient muss für Behandlung mit besseren Materialien oder aufwendigeren Techniken zuzahlen:
  • Kunststofffüllungen
  • laborgefertigte Füllungen (Inlays)
  • neue Methoden in der Endodontie (z. B. Endometrie - Längenmessung)
  • elektrophysikalische Behandlungen
  • Unterstützung durch Laser
  • aufwendigere Kronen, Brücken oder Prothesen (vollverblendet, Vollkeramik mit Festzuschuss)
  • aufwendigere Suprakonstruktionen (mit Festzuschuss)
Besonderheiten
  • Vereinbarung einer Privatbehandlung für gesetzlich versicherte Patienten nach § 8 Abs. 7 BMV-Z
  • Vereinbarung gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 SGB V - bei Mehrkosten in der Füllungstherapie
  • Heil- und Kostenplan Teil 1 und Teil 2 bei gleich-/andersartiger Versorgung im Bereich Zahnersatz
  • Mehrkosten bei KFO-Behandlungen
  • Auswahl PrivatleistungenBehandlungen, die nicht von den Krankenkassen bezuschusst werden, und die über das notwendige, ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Maß hinausgehen, muss der Patient komplett selbst zahlen:
    • professionelle Zahnreinigung
    • Prothesenreinigung
    • Prophylaxe für Erwachsene und Kinder unter 6 Jahren
    • zahnärztliche Kosmetik (z. B. Bleaching)
    • HealOzone
    • Keramikfacetten/Veneers
    • Funktionsdiagnostik und Therapie
    • Implantate oder Verbindungselemente statt Prothesenklammern
    • Laserbehandlung
    • komplizierte (aufwendige, nicht den Richtlinien entsprechende) Wurzelbehandlungen
    • Diagnodentmessung zur Kariesdiagnostik
    • intraorale Fotografie
    • Akupunktur, Hypnose
    • Materialunverträglichkeitstest, Bakterientest
    • individuell gefertigte Medikamententrägerschienen zur Kariesvorbeugung oder initialen Kariesbehandlung
    • individuell gefertigte Medikamententrägerschienen in der Parodontitistherapie
    • Sportmundschutz, Schnarcherschiene
    • Amalgamausleitung
    • Lokale Antibiotikatherapie
    • Rezessionsdeckung
    • Speicheltest/Speicheldiagnostik
    • Ernährungsberatung
    Notwendige Vereinbarungen
  • Vereinbarung einer Privatbehandlung für gesetzlich versicherte Patienten nach § 8 Abs.7 BMV-Z
  • Ggf. Vereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ
  • Ggf. Vereinbarung nach § 2 Abs. 3 GOZ
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    Kommentar:

    “Mehr Infos zu allen Fragen rund um das Management einer Arzt- oder Zahnarztpraxis finden Sie in “Chefsache” unter https://www.gesundheitsmarktwissen.de/. Der Anspruch dieses XXL-Werkes ist es, zu allen Fragen rund um das Management einer Arzt- oder Zahnarztpraxis eine fundierte Hilfestellung zu bieten.

    Neben “Chefsache” finden Sie in unserem digitalen Wissensportal Gesundheitsmarktwissen zahlreiche weitere fachgruppenspezifische Marktstudien und Publikationen mit vielen wirtschaftlichen Daten, die keine Managementfragen für die Heilberufe und deren Beratung offenlassen.”

    Quelle: GESUNDHEITSMARKTWISSEN

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