Was sind qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV)?

Was sind qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV)?

Zusätzlich zum RLV, welches im Wesentlichen die von allen Ärzten einer Fachgruppe abgerechneten „Basisleistungen“ enthält, erhält der Arzt in den 12 KVen, die sich für eine Fortsetzung der früheren Vergütungssystematik entschieden haben, für bestimmte spezielle Leistungen, die entweder eine besondere Qualifikation voraussetzen oder nur von wenigen Ärzten einer Fachgruppe abgerechnet werden, sogenannte qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV). Diese sollen die Unterschiede im Leistungsspektrum der Praxen besser abbilden. Die QZV werden überwiegend als Fallwert in Euro berechnet und ergeben durch Multiplikation mit der RLV-Fallzahl des Arztes oder der sogenannten Leistungsfallzahl (Abrechnungsfall, in dem eine Leistung aus dem QZV-Sektor abgerechnet wurde) einen Euro-Betrag als Zuschlag zum Regelleistungsvolumen (RLV).

Beispiel: Der Fallwert für das QZV „Teilradiologie“ beträgt 12,50 Euro. Der Arzt hat im Vorjahresquartal in 400 Behandlungsfällen radiologische Leistungen abgerechnet. Sein QZV für den Bereich „Teilradiologie“ beträgt somit 5.000 Euro.

Quelle: ATLAS ARZTINFO

 

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