Weiterbildung in der Zahnmedizin

Weiterbildung in der Zahnmedizin

Liegt die Berechtigung zur Ausübung des zahnärztlichen Berufes (Approbation) vor, ist im Anschluss eine fachzahnärztliche Weiterbildung möglich. Die Weiterbildung und die Anerkennung als Fachzahnarzt richten sich nach den Weiterbildungsordnungen und Richtlinien der Landeszahnärztekammern. In den Weiterbildungsordnungen finden sich neben Regelungen für Dauer und Inhalt der Weiterbildung auch Definitionen für die verschiedenen Fachgebiete. Neben der allgemeinzahnärztlichen Ausbildung gibt es in Deutschland vier anerkannte Spezialgebiete, welche über eine Weiterbildung erreicht werden können:

  • Kieferorthopädie (mindestens drei Jahre; je nach Zahnärztekammer muss zusätzlich eine mindestens einjährige allgemeinzahnärztliche Tätigkeit nachgewiesen werden),
  • Oralchirurgie (mindestens drei Jahre; umfasst zusätzlich die zahnärztliche Chirurgie sowie die Traumatologie (Unfallheilkunde) des Gesichtsschädels),
  • Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
  • Öffentliches Gesundheitswesen (fünf Jahre) und (nur in Westfalen-Lippe) Parodontologie

Eine Sonderstellung nimmt die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (MKG) ein. Neben Zahnmedizin hat der MKG-Chirurg auch Humanmedizin studiert und absolvierte im Anschluss eine mindestens fünfjährige Weiterbildung. Die Ausbildung zum MKG befähigt dazu, besonders komplizierte Behandlungen von Erkrankungen, Frakturen und Fehlbildungen am Gesichtsschädel (inkl. Zahnapparat) zu behandeln. Als Zahnarzt und Chirurg bezieht der MKG die Honorare der GKV sowohl über die Kassenzahnärztliche Vereinigung als auch über die Kassenärztliche Vereinigung.

Quelle: ATLAS ARZTINFO (Kap. 5.5.2)

 

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