Weitere Änderungen im Rahmen der Reformierung der Geldwäschegesetzgebung

Weitere Änderungen im Rahmen der Reformierung der Geldwäschegesetzgebung

Das Geldwäschegesetz legt verschiedenen sogenannten Verpflichteten besondere (Sorgfalts-)Pflichten bei ihrer Geschäftstätigkeit auf.

Was sind die allgemeinen Sorgfaltspflichten?
Zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten gehören u.a.:

  • Identifizierung des Vertragspartners
  • Abklärung, ob der Vertragspartner für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt, ggf. notwendige Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten oder die Einholung und Bewertung von Informationen über den Zweck der angestrebten Geschäftsbeziehung
  • Abklärung, ob es sich beim Mandanten um eine politisch exponierte Person, um ein Familienmitglied oder um eine bekanntermaßen nahestehende Person handelt

Was gehört zu den vereinfachten Sorgfaltspflichten?
Diese allgemeinen Sorgfaltspflichten gelten unverändert. Steuerberater dürfen hier den Umfang der Maßnahmen zur Erfüllung dieser Sorgfaltspflichten angemessen reduzieren und die Identitätsprüfung auf Basis geeigneter Dokumente durchführen. Sie können im eigenen Ermessen und im Rahmen einer Gesamtabwägung davon Gebrauch machen.

Verstärkte Sorgfaltspflichten
Diese müssen erfüllt sein, wenn ein höheres Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung bestehen kann.

 

Kommentar:

In den letzten 12 Monaten hat das Geldwäschegesetz mehrere Änderungen erfahren, was sich insbesondere auf die Mandate von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern auswirkt. Sie gehören zum Personenkreis der Verpflichteten im Sinne des Geldwäschegesetzes. Neben den Steuerbevollmächtigten wurden auch die in § 4 Nr. 11 StBerG genannten Vereine neu einbezogen und der Kreis der Verpflichteten aus dem Finanz- und Nichtfinanzbereich wurde neu definiert.

Vor allem Kapitalgesellschaften, die bisher keine Meldungen an das Transparenzregister vornehmen mussten, sind von den zuletzt zum 1.8.2021 in Kraft getretenen Veränderungen des GWG betroffen. Für Firmenmandate ergibt sich hier ein erweiterter Aufklärungsbedarf.

Siehe News vom 10.1.2020 und 19.8.2019

Quellen:

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