Weitere strukturerhaltende Maßnahmen für Zahnarztpraxen beschlossen

Weitere strukturerhaltende Maßnahmen für Zahnarztpraxen beschlossen

Bereits Ende November 2020 wurden für niedergelassene Zahnärzte im Rahmen der abschließenden Beratungen zum Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) weitere strukturerhaltende Maßnahmen beschlossen. Diese gelten ab 1.1.2021. Zum einen erhalten Vertragszahnärzte auch in 2021 weiterhin über ihre Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) die bereits geltenden (zurückzuzahlenden) Liquiditätshilfen. Darüber hinaus können die KZVen nun in 2019 bis 2021 neu niedergelassene Zahnärzte aus Mitteln des Strukturfonds finanziell fördern. Diese Förderung ist für die Jahre 2021 und 2022 vorgesehen bei hälftiger Beteiligung der Krankenkassen.

Quelle: KZBV – Bundestag beschließt Maßnahmen zum Erhalt der Versorgungs­strukturen im Bereich der zahnärztlichen Versorgung

 

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