Weniger Unternehmerinsolvenzen durch ausgesetzte Antragspflicht

Weniger Unternehmerinsolvenzen durch ausgesetzte Antragspflicht

Die Corona-Pandemie hat bislang noch keine Auswirkungen auf den befürchteten Anstieg von Unternehmensinsolvenzen. Mit ein Grund dafür dürfte sein, dass die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen seit dem 1.3.2020 ausgesetzt ist.

Im ersten Halbjahr 2020 meldeten laut Mitteilung der deutschen Amtsgerichte 9.006 Unternehmen Insolvenz an. Das sind laut Statistischem Bundesamt (Destatis) 6,2% weniger als im Vorjahr. Der Wirtschaftsbereich Handel war am stärksten von Unternehmensinsolvenzen betroffen (vgl. Grafik).

Des Weiteren haben 36.680 übrige Schuldner Insolvenzen angemeldet (-11,8% als im Vorjahreszeitraum), davon waren 27.992 Verbraucherinsolvenzanträge (-14,5% gegenüber dem 1. Halbjahr 2019) sowie 8.729 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen.

Im Gegensatz zur Anzahl der Insolvenzen ist die Höhe der voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus den beantragten Unternehmensinsolvenzen deutlich gestiegen, und zwar auf 16,7 Mrd. Euro. Im 1. Halbjahr 2019 lagen diese noch bei 10,2 Mrd. Euro. Der Anstieg der Forderungen bei zugleich weniger Insolvenzen resultiert wohl auch daher, dass im 1. Halbjahr 2020 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt haben als im gleichen Zeitraum im Jahr 2019.

 

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