Westfalen-Lippe hält mehr als ein Viertel aller anerkannten Arztnetze

Westfalen-Lippe hält mehr als ein Viertel aller anerkannten Arztnetze

Westfalen-Lippe hebt sich im bundesweiten Vergleich durch eine auffallend hohe Anzahl an anerkannten Praxisnetzen hervor. Mit 25 der bundesweit insgesamt 91 nach § 84 SGB V anerkannten Netzen sind in der KV-Region so viele angesiedelt wie in keiner anderen KV-Region (vgl. Abb.). Auf den Plätzen 2 und 3 folgen Bayern (20) und Schleswig-Holstein (12). Alle übrigen KVen verfügen über deutlich geringere Zahlen. In Thüringen, Brandenburg, Hamburg und dem Saarland gibt es keine Praxisnetze nach § 84 SGB V.

Abb. Praxisnetze (§ 84 SGB V) nach KV-Region und Anerkennungsstufe

Anzahl Praxisnetze nach Anerkennungsstufe und Region

 

Quelle: eigene Darstellung auf Basis der Daten der KBV 2024

Westfalen-Lippe schneidet nicht nur bei der Gesamtzahl der Netze am besten ab, sondern verfügt auch über die höchste Anzahl der Netze mit der höchsten Anerkennungsstufe. Von den bundesweit 4 Stufe-2-Netzen befinden sich 3 in Westfalen-Lippe.

 

Kommentar:

Als regionale Zusammenschlüsse von Ärzten und weiteren ambulanten und stationären Gesundheitsdienstleistern zeichnen sich Praxisnetze vor allem durch ihre Anpassungsfähigkeit an regionale Angebotsstrukturen und Versorgungserfordernisse aus. Für eine Anerkennung nach § 87b Abs. 4 SGB V – und eine Förderung – müssen die Zusammenschlüsse bestimmte Struktur- und Qualitätsvorgaben erfüllen, die in der bundesweiten Rahmenvorgabe zur Anerkennung von Praxisnetzen definiert sind. Die einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sind verpflichtet, die Rahmenrichtlinie durch regionale Richtlinien und gesonderte Vergütungsregelungen umzusetzen. Dies bietet Raum für eine individuelle Ausgestaltung, um den regionalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.

Wichtige Ausbildungsfunktion

Die interdisziplinär und intersektoral ausgerichteten Netze leisten nicht nur einen Beitrag zur Versorgungssicherung und Qualitätsverbesserung, sondern übernehmen auch eine wichtige Funktion bei der Aus- und Weiterbildung von Ärzten und weiterem Gesundheitspersonal. Dem aktuellsten Praxisnetzmonitor der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zufolge haben im Jahr 2022 insgesamt 82% der Netze Personal aus- und oder weitergebildet. Rund 61% gehörten einem Weiterbildungsverbund an.

Quellen:

Dr. Elisabeth Leonhard
Autor Dr. Elisabeth Leonhard
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