Wo praktizieren die meisten Privatärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie?

Wo praktizieren die meisten Privatärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie?

Bayern beherbergt im Bundesvergleich die größte Anzahl an rein privatärztlich tätigen Fachärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie. Dies geht aus einer Auswertung des ATLAS MEDICUS® Marktatlas hervor. Demnach praktizieren im Freistaat insgesamt 127 privat tätige Orthopäden/Unfallchirurgen, gefolgt von Nordrhein mit 87 (vgl. Abb.). In Westfalen-Lippe, Baden-Württemberg und Hessen stehen jeweils rund 50 Orthopäden/Unfallchirurgen ausschließlich für die Behandlung von Privatpatienten zur Verfügung. In den östlichen Bundesländern fällt deren Anzahl erwartungsgemäß relativ gering aus. Dies erklärt sich durch die geringen Privatpatientenanteile. Bayern ist nicht nur das flächenmäßig größte Bundesland in Deutschland, sondern verfügt mit über 13% auch über den größten Privatversichertenanteil. Der nähere Blick auf die Stadt- und Landkreise in Bayern zeigt, dass Standorte in der Stadt München (42 privatärztliche Orthopäden/Unfallchirurgen) mit großem Abstand am beliebtesten sind.

Abb. Privatärzte Orthopädie/Unfallchirurgie nach KV-Regionen: absolute Anzahl und Dichte Einwohner je Privatarzt

Privatärzte Orthopädie/Unfallchirurgie nach KV-Regionen: absolute Anzahl und Dichte Einwohner je Privatarzt

Quelle: ATLAS MEDICUS

 

Kommentar:

Privat versicherte Patienten können sich sowohl bei den Vertragsärzten als auch bei Privatärzten in Behandlung begeben. Gemessen an der Gesamtzahl der ambulant tätigen Ärzte in Deutschland sind letztere eher die Ausnahme. So stellen die reinen Privatärzte an allen ambulant tätigen Orthopäden und Unfallchirurgen in Deutschland lediglich einen Anteil von rund 6%.

Im Gegensatz zu den Vertragsärzten unterliegen Privatärzte nicht den Vorgaben der Bedarfsplanung. Hinsichtlich Ort oder Zeitpunkt der Niederlassung gelten somit keine Einschränkungen. Voraussetzung ist lediglich die Approbation. Die Niederlassung ist bei der zuständigen Ärztekammer anzuzeigen. Privatärzte dürfen bis zu zwei Praxisfilialen betreiben, sofern die Patienten an allen Standorten ordnungsgemäß versorgt werden. Privatärzte sind grundsätzlich verpflichtet, am ärztlichen Notfall-/Bereitschaftsdienst teilzunehmen, der in der Regel über die Kassenärztliche Vereinigung organisiert wird.

Standortanalyse ist für Privatärzte von besonderer Bedeutung

Aufgrund der freien Standortwahl und der eingeschränkten Patientenzahl sollten Privatärzte vor ihrer Niederlassungsentscheidung eventuell mit Unterstützung eines qualifizierten Praxisberaters eine detaillierte Standortanalyse durchführen. Zentrale Faktoren bilden dabei die Zahl der privat Versicherten und die Kaufkraft der Bevölkerung. Da auch Vertragsärzte zur Behandlung von Privatpatienten berechtigt sind, ist ferner eine genaue Analyse der Wettbewerbssituation erforderlich. Wichtige Erfolgsfaktoren sind neben der fachlichen Kompetenz und einem guten persönlichen Auftreten des Arztes, ein serviceorientiertes Praxisteam, eine gute Vernetzung mit den örtlichen Zuweisern, eine gehobene und moderne Praxisausstattung und gegebenenfalls ein spezialisiertes Leistungsangebot.

Quelle: ATLAS MEDICUS

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