Zahnärzte: Behandlungspläne können nun auch digital beantragt werden

Zahnärzte: Behandlungspläne können nun auch digital beantragt werden

Papiergebundenes wird durch elektronisches Antragsverfahren ersetzt

Das „Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte“ (EBZ) ist ein weiterer Ausbauschritt im Rahmen der Telematikinfrastruktur. Die Pilotphase für das EBZ hat bereits am 1.1.2022 begonnen. Zum 1.1.2023 soll das EBZ dann als einzig mögliches Verfahren das bisherige für alle Praxen verpflichtend ablösen. Im ersten Schritt sollen für die Leistungsbereiche Zahnersatz (ZE), Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen (KB/KGL) und Kieferorthopädie (KFO) vom bisherigen papiergebundenen auf das neue digitale Antragsverfahren umgestellt werden, ab 2023 dann auch die Beantragung der PAR-Behandlungspläne.

Heil- und Kostenpläne werden einfacher und verständlicher

Mit Einführung des EBZ ändert sich zugleich die Erstellung und Form der Heil- und Kostenpläne (HKP). Der HKP wird künftig deutlich weniger komplex und besser verständlich.

 

Kommentar:

Elektronisches Antragsverfahren bietet vielfältige Vorteile für alle Beteiligten

Das EBZ bedeutet sowohl für die Zahnarztpraxen als auch für die Patienten spürbare Erleichterungen bei den Genehmigungs- und Dokumentationsprozessen, und auch die Behandlung kann schneller genehmigt werden und früher starten.

Umstellung erfordert Schulung des Praxispersonals

Die Umsetzung des EBZ erfordert – neben den technischen Voraussetzungen – entsprechend geschultes Praxispersonal. So müssen beispielsweise künftig bei der HKP-Erstellung neue Regeln und neue Befund- und Therapieplanungskürzel beherrscht werden.

Quelle: KZBV – Zahnärztliche Behandlungen: Anträge jetzt digital möglich

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