Zahnärzte: Behandlungsvertrag mit GKV-Patienten

Zahnärzte: Behandlungsvertrag mit GKV-Patienten

Eine Vergütungsvereinbarung mit einem gesetzlich Versicherten ist nur dann wirksam, wenn dieser vor der Behandlung ausdrücklich verlangt, auf eigene Kosten behandelt zu werden und dies dem Arzt schriftlich bestätigt (vgl. AG München vom 28.4.2011/AZ: 163 C 34297/09). Vor Behandlungsbeginn ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Zahnarzt und dem Zahlungspflichtigen zu treffen. In dieser schriftlichen Vereinbarung wird der gesetzlich versicherte Patient von seiner Behandlung im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung gelöst. Der Patient bekommt dabei die Vereinbarung im Original und die Kopie verbleibt in der Praxis.

Verschiedene Vorlagen über Behandlungsverträge sind unter https://www.rebmann-research.de/News_Jahrbuch_PDFs/Jahrbuch_2018_7_2_4_20191007.pdf abrufbar.

Quelle: ATLAS ARZTINFO

 

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