Zahnarztpraxen: Rheinland-Pfalz liegt beim immateriellen Praxiswert vorn

Zahnarztpraxen: Rheinland-Pfalz liegt beim immateriellen Praxiswert vorn

Der Standort einer Praxis hat nicht nur Einfluss auf Einnahmen und Kosten und somit auf das wirtschaftliche Ergebnis einer Praxis, sondern auch auf den Praxiswert und den bei der (späteren) Praxisabgabe erzielbaren Verkaufspreis. Dies belegen die aktuellen Zahlen aus Atlas Medicus. Im vorliegenden Fallbeispiel wurde für alle Landeshauptstädte/Stadtstaaten der immaterielle Wert einer durchschnittlichen Zahnarztpraxis ermittelt. Als Spitzenreiter im Vergleich sticht die Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz hervor. Der durchschnittliche immaterielle Wert einer zahnärztlichen Standard-Einzelpraxis liegt in Mainz bei rund 178.000 Euro und übertrifft damit den Durchschnittswert der untersuchten Städte bzw. Stadtstaaten um 80%. Hamburg (+71%) schneidet ebenfalls hervorragend ab, gefolgt von Düsseldorf und Stuttgart, die um knapp 63 bzw. 62% über dem Vergleichswert liegen. Mit 23.000 Euro – also mit einem Anteil von nur knapp 13% des Ergebnisses einer Durchschnittspraxis in Mainz – bildet Erfurt das Schlusslicht im Hauptstadtvergleich. Insgesamt zeigt sich ein deutliches West-Ost-Gefälle (vgl. Abb.).

Immaterieller Praxiswert im Vergleich: Zahnarztpraxen in den Landeshauptstädten

Vergleich der durchschnittlichen Goodwillwerte von Zahnarztpraxen in den jeweiligen Landeshauptstädten

Quelle: www.atlas-medicus.de

Hinweis: Das einheitliche Berechnungsszenario geht von einer Einzelpraxis mit 5-jähriger Berufserfahrung des Inhabers bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden aus. Berechnungsgrundlage bilden ferner die für die jeweilige Region geltenden soziodemografischen Merkmale sowie die durchschnittlichen Werte der Fachgruppe hinsichtlich Fallzahlen, Erlösen und Kosten. Das Berechnungsverfahren im Atlas Medicus Praxisplaner richtet sich nach dem vom Bundesgerichtshof favorisierten modifizierten Ertragsverfahren.

 

Kommentar:

Zur Ermittlung des Gesamtwertes einer Praxis berechnet der Atlas Medicus Praxisschätzer zusätzlich zum immateriellen Praxiswert den individuellen Substanzwert auf Basis der Werte der Gebäude, apparativen Praxisausstattung und -einrichtung. Der Praxisschätzer kann ein ausführliches Wertgutachten nicht ersetzen. Für eine schnelle überschlägige Wertermittlung und eine erste strategische Einordnung – sei es hinsichtlich der beruflichen oder der privaten Planung – liefert das Instrument jedoch eine gute Basis. Unabhängig vom ermittelten Praxiswert lässt sich im Vorfeld keine Aussage über den tatsächlich zu erzielenden Preis auf dem Markt treffen. Dieser ergibt sich aus dem Verhandlungsprozess zwischen Käufer und Verkäufer und kann unter Umständen erheblich unter dem berechneten Wert liegen. Praxisinhaber können jedoch rechtzeitig die Weichen für eine erfolgreiche Praxisabgabe stellen. Diese betreffen insbesondere den Erhalt und die Optimierung der wirtschaftlichen Attraktivität und Leistungsfähigkeit der Praxis sowie das Vermeiden eines wirtschaftlichen „Herunterfahrens“ vor dem beruflichen Ausstieg.

Quelle: ATLAS MEDICUS

Dr. Elisabeth Leonhard
Autor Dr. Elisabeth Leonhard
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