Zahnersatz: Preise und Punktwert zum 1.1.2025 um 4,41% gestiegen

Zahnersatz: Preise und Punktwert zum 1.1.2025 um 4,41% gestiegen

Zum 1.1.2025 wurde die durchschnittliche Vergütung für zahntechnische Leistungen gegenüber dem Vorjahr um durchschnittlich 4,41% angehoben. Der Punktwert für Zahnersatz (ZE) beträgt somit seit 1.1.2025 1,1304 Euro.

Grundlage für die Erhöhung der Festzuschüsse und des Punktwertes sind die Preisverhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Sie orientieren sich an den Preisen für zahntechnische Leistungen, die ebenfalls jährlich vom GKV-Spitzenverband mit dem Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) ausgehandelt werden.

BEL II-Gebührenverzeichnis wurde ebenfalls angepasst

Die über die GKV abrechenbaren zahntechnischen Laborleistungen sind im Bundeseinheitlichen Verzeichnis der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen (BEL II) aufgelistet. Das BEL II-Gebührenverzeichnis wird jährlich entsprechend der neu zwischen GKV-Spitzenverband und dem VDZI vereinbarten Preise angepasst und gilt sowohl für Zahnärzte als auch Dentallabore.

 

Kommentar:

Neue Festzuschüsse gelten für die Zahnersatz-Regelversorgung

Die Regelversorgung ist für jeden zahnärztlichen Befund festgelegt und orientiert sich am allgemein anerkannten Stand der Zahnmedizin. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt für die Zahnersatz-Regelversorgung einen Festzuschuss, der 60% der durchschnittlichen Kosten für die zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen abdeckt, bei lückenlos geführtem Zahn-Bonusheft sogar bis zu 75% (nähere Infos zur Festzuschussregelung finden Sie in unserer News vom 23.9.2020). Die Regelversorgung berücksichtigt jedoch nicht die ästhetischen Wünsche der Patienten. Wer sich für eine höherwertige oder andersartige Versorgung entscheidet, muss die Mehrkosten selbst tragen.

Auswirkungen auf Heil- und Kostenpläne

Der neue ZE-Punktwert und die neuen ZE-Festzuschussbeiträge gelten auch für alle ab dem 1.1.2025 erstellten Heil- und Kostenpläne. Stichtag für die Berechnung der Laborpreise ist der Tag der Eingliederung bzw. für gewerbliche Labore der Tag der Lieferung.

Seit 1.1.2023 hat sich für kassenzahnärztliche Zahnersatz-Leistungen das Beantragungsverfahren geändert. Das bisherige papiergebundene Verfahren wurde auf das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte (EBZ) umgestellt (siehe News vom 19.8.2022).

Quelle: KZVBW – Zahnersatz: Neuer ZE-Punktwert ab 1. Januar 2025

Verena Heinzmann
Autor Verena Heinzmann
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