Zur Bekämpfung frühkindlicher Karies wurden jüngst vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) neue Leistungen zur zahnmedizinischen Prävention festgelegt. Die neuen Leistungen beinhalten drei zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen für gesetzlich krankenversicherte Kleinkinder bis zum vollendeten 33. Lebensmonat und sollen ab dem 1.7.2019 gelten.
Mit den zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen soll nicht nur die sogenannte „Nuckelflaschenkaries“ effektiv bekämpft, sondern auch wichtige Voraussetzungen für eine lebenslange Zahn- und Mundgesundheit geschaffen werden. Neben einer eingehenden Untersuchung des Kleinkindes ist daher auch eine umfangreiche Aufklärung und Beratung der Eltern vorgesehen.
Ergänzt werden die neuen Früherkennungsuntersuchungen durch Zahnschmelzhärtungsmaßnahmen mit Fluoridlack. Kleinkinder bis zum vollendeten 33. Lebensmonat haben künftig zweimal je Kalenderhalbjahr Anspruch auf diese Leistung.
Quelle: KZBV – Pressemitteilung zu Früherkennungsuntersuchungen für die Kleinsten der Kleinen
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