Eine Umfrage des Berufsverbands der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) unter den eigenen Mitgliedern liefert Erkenntnisse zur Vergütungssituation von in kieferorthopädischen (KFO) Praxen angestellten ZFA (siehe Abb. 1):
- Etwa drei Viertel der Praxen zahlen ihre Mitarbeiter übertariflich,
- 22,49% sogar 20% oder mehr über Tarif.
- Nur rund 14% der KFO-Praxen zahlen untertariflich.
Abb. 1: Vergütungsniveau in KFO-Praxen
(Anteil der Praxen)
Quelle: BDK (2023), Darstellung: REBMANN RESEARCH
Viele Betriebe gewähren Zusatzleistungen
Der ganz überwiegende Teil der Praxen (93,4%) bietet seinen Mitarbeitern zusätzlich zur Vergütung weitere Leistungen (siehe Abb. 2).
Abb. 2: Zusatzleistungen, die KFO-Praxen ihren Mitarbeitern gewähren
(Anteil der Praxen)
Quelle: BDK (2023), Darstellung: REBMANN RESEARCH
Viele Betriebe belohnen ihre Mitarbeiter auch mit Essensgutscheinen oder mit Team-Events. Zudem gaben 73,5% der Umfrageteilnehmer an, dass sie ihren Mitarbeitern Fortbildungen bezahlen. 51,6% tragen auch die Kosten für Aufstiegsfortbildungen.
Kommentar:
Mitarbeiterbindung durch übertarifliche Bezahlung und Zusatzleistungen
Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) in KFO-Praxen sind gut ausgebildete Fachkräfte und übernehmen – auch im Rahmen der Delegation – vielfältige, verantwortungsvolle Aufgaben. Die meisten niedergelassenen Kieferorthopäden haben den Wert ihrer Mitarbeiter erkannt und sind bemüht, diese über eine gute Bezahlung und Zusatzleistungen zu binden und zu motivieren. Die BDK-Umfrage zeigt, dass der ganz überwiegende Teil der in KFO-Praxen tätigen ZFA übertariflich bezahlt werden und vielfach auch von weiteren Vorteilen profitieren wie beispielsweise von Fahrtkostenzuschüssen, betrieblicher Altersversorgung oder kostenlosen Fortbildungen.
Über 6% der Praxen zahlen deutlich unter Tarif und keinerlei Zusatzleistungen
Die Umfrage zeigt jedoch auch, dass 6,23% der befragten Praxen ihren Mitarbeitern Löhne zahlen, die 20% und mehr unterhalb des Tarifs liegen. Einige der betroffenen Praxismitarbeiter erhalten folglich eine Vergütung unterhalb des gesetzlich festgelegten Mindestlohns von 12 Euro je Stunde. Ein vergleichbarer Anteil (6,6%) gewährt seinen Mitarbeitern keinerlei Zusatzleistungen. Die Inhaber dieser Praxen haben offenbar noch nicht begriffen, dass der Fachkräftemangel tendenziell zunimmt und dass sie aktiv etwas dafür tun müssen, um gute Mitarbeiter zu gewinnen und diese dann auch zu behalten. Oder sie sehen angesichts der ohnehin hohen Personalkostenquote keinen Handlungsspielraum für Gehaltssteigerungen.
Wiedereingeführte Begrenzung der Vergütungssteigerung dämpft auch Bereitschaft zu weiteren Personalkostensteigerungen
Das letzten Oktober beschlossene GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) dürfte die Bereitschaft der Praxisinhaber hinsichtlich einer weiteren Steigerung der Personalausgaben eher dämpfen, schließlich sieht es unter anderem eine Begrenzung der Steigerung der Gesamtvergütung auf 2,75% vor.
Quelle: BDK – „ZFA in der Kieferorthopädie leisten eine Menge. Das wissen die Praxen auch zu schätzen.“