ZFA: Zweite Stufe der Tariferhöhung tritt in Kraft

ZFA: Zweite Stufe der Tariferhöhung tritt in Kraft

In Westfalen-Lippe, Hamburg, Hessen und im Saarland trat am 1.7.2021 die zweite Stufe des Gehaltstarifvertrages für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) in Kraft (siehe auch unsere News vom 10.1.2020). Damit erhöhen sich die Tarifgehälter bis zum 15. Berufsjahr nochmals um linear 3%. Für höhere Berufsgruppe gelten differenziertere Regelungen und eine Besitzstandswahrung.

Mit der jüngsten Gehaltserhöhung steigt der Bruttostundenlohn der Einstiegsgehälter auf 12,46 Euro. Entsprechende Fortbildungen ermöglichen einen Aufstieg in die Tätigkeitsgruppen II bis V. Beschäftigte dieser Tätigkeitsgruppen erhalten Zuschläge von 7,5, 17,5, 25 bzw. 30% auf das Gehalt nach Tätigkeitsgruppe I.

Der Gehaltstarifvertrag, den arbeitnehmerseitig der Verband der medizinischen Fachberufe e.V. (VmF) mit der arbeitgeberseitigen Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen für Zahnmedizinische Fachangestellte/Zahnarzthelfer/innen (AAZ) ausgehandelt hat, läuft am 30.6.2022 aus.

Quelle: Verband medizinischer Fachberufe e.V. – Tariferhöhung für Zahnmedizinische Fachangestellte zum 1. Juli 2021

 

Unser Kommentar/Praxistipp ist nur für ATLAS MEDICUS® Kunden ersichtlich.

Arrow right icon