Die Berufsverbände der Kinder- und Jugendmediziner aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich und Südtirol fordern in einem gemeinsamen Positionspapier die Einführung einer Zuckerabgabe und ein Verbot von an Kinder gerichteter Werbung für Lebensmittel, die der Gesundheit schaden. Die Berufsverbände wollen damit präventiv gegen ernährungsbedingte Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter vorgehen.
Zuckerabgabe als präventivmedizinische Maßnahme
Die Einführung einer Abgabe auf stark zuckerhaltige Getränke und Lebensmittel zielt darauf ab, den Zuckerkonsum in der jungen Bevölkerung signifikant zu senken. Die Hersteller in der Lebensmittelindustrie sollen gleichzeitig durch ökonomische Anreize dazu gebracht werden, den zugesetzten Zucker in ihren Produkten zu reduzieren. Die Einnahmen aus der Zuckerabgabe sollen dann gesundheitsfördernde Maßnahmen finanzieren.
Entwicklungsrisiken durch Lebensmittelmarketing
Der zweite zentrale Aspekt betrifft die Werbebeschränkungen. Gefordert wird ein Verbot von Werbemaßnahmen für ungesunde Lebensmittel, die sich explizit an Kinder richten. Dabei argumentieren die Verbände, dass Kinder besonders anfällig für Beeinflussung seien und durch die ständige Konfrontation mit Marketing- und Werbeinhalten für Süßwaren und zuckerhaltige Getränke in der Entwicklung gesunder Ernährungsgewohnheiten erheblich beeinträchtigt würden.
Ärztetag unterstützt Maßnahmen zum Kinderschutz in der Lebensmittelwerbung
Nicht nur Vertreter der Kinder- und Jugendärzte, sondern die Ärzteschaft insgesamt spricht sich nachdrücklich für einen stärkeren Schutz der Gesundheit von Kindern vor gezielter werblicher Beeinflussung aus. Auf dem 129. Deutschen Ärztetag wurde ein Antrag unter dem Titel „Für mehr Kinderschutz in der Lebensmittelwerbung“ verabschiedet. Die Bundesregierung wird aufgefordert, das sogenannte Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz (KLWG) umzusetzen, welches beispielsweise eine Regulierung von Werbung für Produkte mit überhöhten Zucker-, Salz- oder Fettgehalten gemäß den Richtwerten der WHO sowie ein Verbot von Sponsoring-Aktivitäten solcher Produkte im kinderbezogenen Umfeld vorsieht.
Kommentar:
Ein Blick nach Großbritannien zeigt, dass eine Zuckersteuer zur Reduktion des Zuckerkonsums bei Kindern nicht nur realisierbar, sondern auch wirksam ist. Mit der Einführung der sogenannten „Soft Drinks Industry Levy“ (SDIL) im Jahr 2018 hat das Vereinigte Königreich eine Abgabe auf zuckerhaltige Getränke etabliert, gestaffelt nach Zuckergehalt. Bereits im Zeitraum von 2015 bis 2019 sank der Gesamtzuckergehalt in Softdrinks damit um mehr als ein Drittel (- 35,4 %), vor allem infolge umfassender Rezepturanpassungen durch die Industrie. Der zentrale Effekt der Zuckerabgabe liegt somit nicht nur im Preisanstieg für Konsumenten, sondern auch in der strukturellen Veränderung des Produktangebots – ein Ergebnis, das auch die pädiatrischen Fachverbände im deutschsprachigen Raum mit ihrer aktuellen Forderung adressieren.
Quellen: