Der Gesetzgeber hat den Zeitrahmen für die nächsten Meilensteine der Digitalisierung klar definiert. Ab dem 1.1.2021 müssen alle gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen. Nun liegt es an den IT-Unternehmen, die technischen und datenschutzrechtlichen Vorgaben umzusetzen und die ePA für die Integration in die Telematikinfrastruktur (TI) vorzubereiten. Erst kürzlich wurde bekannt, dass die österreichische RISE GmbH den Zuschlag für die Entwicklung der deutschen ePA erhalten hat. Neben der sich in der Entwicklungsphase befindlichen ePA existiert bereits eine Vielzahl sogenannter elektronischer Gesundheitsakten (eGA). Diese digitalen Programme werden von den verschiedenen Kassen als Satzungsleistung für ihre Versicherten angeboten (68 SGB V) und erlauben ebenfalls die Verwaltung der persönlichen Gesundheitsdaten. Künftig sollen die elektronischen Gesundheitsakten Teil der gesetzlich vorgeschriebenen ePA werden. Diesen integrativen Ansatz verfolgt auch die CompuGroup Medical (CGM) mit ihrer Gesundheitsakte „CGM-LIFE“. Die bestehende Gesundheitsplattform soll um die gematik-konforme ePA des Unternehmens erweitert werden. Ein entsprechender Zulassungsantrag wurde im November 2019 bei der gematik eingereicht. Mit der Entwicklung der ePA sollen die Nutzer künftig auch auf die persönlichen Gesundheitsdaten (wie z.B. Befunde, Röntgenbilder oder Arztbriefe) zugreifen können, die im Kontext der ärztlichen Leistungserbringung dokumentiert und gespeichert werden. Abgerundet wird die patientengeführte Akte durch bereits vorhandene Services der Plattform wie die Online-Terminbuchung oder die Videosprechstunde (CLICK-VISITE). Weitere Anwendungen sollen hinzukommen.
Quellen:
- CGM Deutschland – CGM entwickelt elektronische Patientenakte nach gematik-Vorgaben – Zulassung beantragt
- apotheke adhoc – Österreichische Technik für deutsche ePA
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