Zuschuss zu den Eigenanteilen steigt in 2024

Zuschuss zu den Eigenanteilen steigt in 2024

Die finanziellen Belastungen für Heimbewohner und deren Angehörige steigen seit Jahren kontinuierlich. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert. Seit Anfang 2022 sind die Pflegekassen zur gestaffelten Bezuschussung der pflegebedingten Eigenanteile verpflichtet. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich dabei an der Aufenthaltsdauer. Allerdings verpuffte der geplante Entlastungseffekt für die Pflegebedürftigen aufgrund des massiven Anstiegs der Personalkosten nahezu vollständig. Ursächlich hierfür war die seit September 2022 geltende Tariftreue-Regelung. So mussten Pflegebedürftige im vergangenen Jahr mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 12 Monaten im Durchschnitt 2.548 Euro selbst finanzieren. Damit stieg die Eigenbeteiligung für diese Gruppe im Vergleich mit 2022 um 348 Euro.

Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurden die Prozentsätze zum 1. Januar 2024 weiter angehoben. Pflegebedürftige im ersten Jahr erhalten nun einen 15%igen Zuschuss anstelle der bisherigen 5%. Im zweiten Jahr übernimmt die Pflegeversicherung 30% (vorher: 25%), im dritten Jahr die Hälfte und bei vier und mehr Jahren 75% des pflegebedingten Eigenanteils.

 

Kommentar:

Neben der Erhöhung der prozentualen Zuschüsse im stationären Pflegebereich steigen auch die Leistungen in der häuslichen Pflege. Seit Januar ist das Pflegegeld um 5% angehoben worden. In der Regel wird das Pflegegeld an pflegende Angehörige weitergegeben, kann aber auch in Kombination mit Sachleistungen für ambulante Pflegedienste eingesetzt werden. Auch für Pflegesachleistungen gilt seit Januar eine fünfprozentige Erhöhung. Finanziert werden die ambulanten und stationären Leistungserhöhungen durch die Beitragserhöhungen der Pflegeversicherung, die im vergangenen Jahr in einer ersten Stufe der Pflegereform umgesetzt wurde.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit – Das ändert sich 2024 in Gesundheit und Pflege

Stefanie Gorr
Autor Stefanie Gorr
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