Zwei Digitalprojekte vom Innovationsausschuss zur Überführung in die Regelversorgung empfohlen

Zwei Digitalprojekte vom Innovationsausschuss zur Überführung in die Regelversorgung empfohlen

Nach der Empfehlung zur Übertragung von Ansätzen aus dem Projekt des Telenotarztes in die Regelversorgung regte der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) an, Ergebnisse aus den beiden Projekten „ERIC-Enhanced Recovery after Intensive Care“ und „PASTA-Patientenbriefe nach stationären Aufenthalten“ in die Regelversorgung zu übernehmen.

Projekt ERIC
ERIC steht unter der Leitung der Charité-Universitätsmedizin Berlin. Das Projekt prüfte, ob das Risiko von Langzeitschäden wie kognitive Einschränkungen oder Organschäden nach einem intensivmedizinischen Aufenthalt mittels multiprofessioneller telemedizinischer Visite minimiert werden kann. Zur Bündelung der Kommunikation und Datenerfassung der 15 teilnehmenden Intensivstationen wurde eigens für das Projekt eine zentrale E-Health-Plattform geschaffen. Diese bewährte sich bereits während der Corona-Pandemie, indem sie für die unmittelbare und standortunabhängige Übermittlung von neuesten Erkenntnissen zur intensivmedizinischen Behandlung von an COVID-19 erkrankten Patienten zum Einsatz kam. Zudem konnten die vorgegebenen intensivmedizinischen Qualitätsindikatoren von der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensivmedizin (DIVI) im Rahmen des Projekts besser eingehalten und telemedizinische Visiten an den teilnehmenden Intensivstationen erfolgreich eingeführt werden.

Projekt PASTA
Informationen, die für die weiterführende ambulante Versorgung eines Patienten nach einem stationären Aufenthalt relevant sind, werden in regulären Entlassbriefen weitergegeben. Diese sind angesichts der medizinischen Fachbegriffe für die Patienten jedoch oft unverständlich. Diesem Problem hat sich das Projekt PASTA angenommen und eine Software entwickelt, die es ermöglicht, laienverständliche Patientenbriefe automatisch zu erstellen. Im Herzzentrum Dresden konnte dies bereits ohne großen Aufwand erfolgreich erprobt werden. Darüber hinaus ließ sich vor allem bei chronisch Erkrankten und älteren Patienten eine positive Auswirkung auf deren Gesundheitskompetenz feststellen. Ziel ist es, diese laienverständlichen Patientenbriefe im Entlassmanagement der Krankenhäuser zu etablieren.

 

Kommentar:

Zur Einführung der neuen Versorgungsformen in die Regelversorgung ist die reine Empfehlung des Innovationsausschusses nicht ausreichend. Für die Umsetzung in die Praxis sind nun die Gesundheitsministerien der einzelnen Bundesländer zuständig. Sie müssen vorab prüfen und entscheiden, ob die gewonnenen Erkenntnisse tatsächlich in die Regelversorgung übergehen. Vergütungsfragen sind laut Innovationsausschuss von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem GKV-Spitzenverband und dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus ebenfalls zu evaluieren.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss – Innovationsausschuss empfiehlt für zwei Digitalprojekte Überführung in die Regelversorgung

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