Im Jahr 2024 erhöhte sich die Anzahl der für das offizielle Zweitmeinungsverfahren registrierten Ärzte im Vergleich zum Vorjahr. Dies geht aus dem aktuellen Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für das Jahr 2024 hervor. Bezogen auf die einzelnen Indikationen erhöhte sich die Anzahl wie folgt:
- Amputation beim diabetischen Fußsyndrom: 133 (+ 2 gegenüber 2023)
- Cholezystektomie (Gallenblasenentfernung): 74 (+ 20 gegenüber 2023)
- Eingriffe an Aortenaneurysmen: 33 (neu im Jahr 2024)
- Eingriffe an der Wirbelsäule: 413 (+ 64 gegenüber 2023)
- Herzkatheteruntersuchungen und Ablationen am Herzen: 103 (+ 8 gegenüber 2023)
- Hüftgelenkersatz: 185 (neu im Jahr 2024)
- Hysterektomie (Gebärmutterentfernung): 412 (+ 1 gegenüber 2023)
- Implantation Herzschrittmacher, Defibrillator oder CRT-Aggregat: 113 (+ 6 gegenüber 2023)
- Implantation einer Knieendoprothese: 551 (+ 83 gegenüber 2023)
- Schulterarthroskopie: 589 (+ 64 gegenüber 2023)
- Tonsillektomie (Mandeloperation): 260 (+ 2 gegenüber 2023)
Für die 2025 neu eingeführten Zweitmeinungsverfahren Karotis-Revaskularisation und Eingriffe beim Prostatakarzinom lokal begrenzt und ohne Metastasen lagen im Bericht noch keine Daten vor.
Kommentar:
Der Rechtsanspruch auf eine unabhängige Zweitmeinung bei bestimmten Indikationen wurde im Rahmen des Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) 2015 im SGB V (§ 27) verankert. Das sogenannte strukturierte Zweitmeinungsverfahren steht gesetzlich Krankenversicherten seit 2018/2019 für eine zunehmende Anzahl an Indikationen kostenlos zur Verfügung. Ärzte, die einen entsprechenden Eingriff empfehlen, müssen ihre Patienten mindestens zehn Tage vor der Operation auf das Zweitmeinungsrecht hinweisen. Das Zweitmeinungsverfahren zielt auf planbare Eingriffe ab, die als besonders „mengenanfällig“ gelten. Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist es, diese Eingriffe zu benennen sowie die jeweiligen indikationsspezifischen Anforderungen an die Abgabe der Zweitmeinung sowie an die Erbringer einer Zweitmeinung zu definieren. Ärzte, die am strukturierten Zweitmeinungsverfahren teilnehmen, müssen bei der zuständigen KV besondere Qualifikationen und Erfahrungen nachweisen und unabhängig sein. Alle Fachärzte mit entsprechenden Genehmigungen zur Erbringung einer Zweitmeinung sind unter https://www.116117.de/de/zweitmeinung.php gelistet. Seit 2021 ist auch die Videosprechstunde für das Zweitmeinungsverfahren möglich.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss – Zweitmeinungsverfahren: Zahl der Zweitmeinenden steigt weiter