Ab dem 1. April dürfen Ärzte und Psychotherapeuten in bestimmten Fällen eine Blankoverordnung für ergotherapeutische Leistungen ausstellen. Dies bedeutet, dass bei der Verordnung keine genauen Angaben zum Heilmittel, der Menge oder zur Behandlungsfrequenz gemacht werden müssen. Stattdessen liegt die Entscheidung darüber in den Händen der Ergotherapeuten, die damit auch die…